Es gibt nichts zu vererben? Ein Problem, das im Erbrecht stecken geblieben ist. Erbstreitigkeiten sind Zivilrechtsangelegenheiten. Immer wieder haben die Gerichte und deren Anwälte sich mit Testamentsfragen, Pflichtteilen oder Nachlassaufteilungen in der Regel mit den vertracktesten familiären Verhältnissen zu befassen. Wenn der Streit allerdings in ein gewisses Fahrwasser geraten ist, wenn sich der Zank um Vermögenswerte irgendwie verändert hat, dann kann es in einem bestimmten Fall aus dem Zivilverfahren hinaus in strafrechtliche Bahnen münden. Schleichend geht der Weg von der Zivilinsolvenz in den Strafrechtsmüll. Was als Erbstreitigkeit beginnt, kann enden mit Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Betrug oder Unterschlagung.
Wo die Grenze zwischen Erbstreit und Strafrecht zu ziehen ist
Ein klassischer Erbstreit befasst sich mit der Wirksamkeit eines Testamentes, mit der Höhe eines Pflichtteils oder mit der Auslegung letztwilliger Verfügungen. Solche Streitigkeiten kennt das Zivilgericht. Strafrechtlich bedeutsam wird ein Sachverhalt aber erst dann, wenn ein aktives Tun ihm zugrunde liegt, das gegen ein Strafgesetz verstößt. Typische Fälle wären hier gefälschte Testamente, falsche Angaben gegenüber den Miterben oder das Zurückhalten von Nachlassgegenständen. Hier geht es nicht nur um Auslegung oder Verteilung, sondern um eine gezielte Bereicherung durch unzulässige Mittel.
An dieser Schnittstelle ist deutlich, dass die zivilrechtliche und die strafrechtliche Bewertung zu trennen ist. So kann für die zivilrechtliche Beurteilung eines Testamentes, der Erbfolge oder des Pflichtteils z. B. eine Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt konsultiert werden, während die strafrechtlichen Fragen unabhängig davon zu prüfen sind.
Urkundenfälschung bei Testamenten
Ein besonders sensibler Bereich ist die Urkundenfälschung. Testamente sind rechtserhebliche Dokumente, ihre Form und Wirklichkeit sind entscheidend für die Erbfolge. Wer ein Testament fälscht, es entstellt oder ein vorhandenes unbefugt abändert, macht sich strafbar.
Dabei genügt es nicht, dass ein Dokument inhaltlich unrichtig ist. Strafbar macht man sich, sobald eine unechte Urkunde hergestellt oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Auch der Hinweis auf das bewusste Benutzen eines gefälschten Testamentes kann hier relevant werden. Die tatsächliche Beweisführung gestaltet sich schwierig. Handschriftliche Testamente werden in der Regel nur durch Gutachten überprüft, wobei die Unterschrift, das Papier, das Schreibmittel und die Formulierung untersucht werden. Währenddessen wird oft ein zivilrechtliches Verfahren zur Wirksamkeit des Testaments durchgeführt.
Vermögensdelikte im Nachlasskontext
Neben der Urkundenfälschung kommen in diesem Zusammenhang auch Vermögensdelikte, insbesondere Betrug und Unterschlagung, in den Blick. Sie können sich im Nachlasskontext darstellen, wenn Vermögenswerte entzogen oder unzutreffend deklariert werden. Ein Beispiel sind etwa das Verschweigen von Konten oder Wertgegenständen gegenüber den Miterben oder das eigenmächtige Verfügen über Nachlassgeld. Relevant ist hier insbesondere die Absicht. Wer absichtlich handelt, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen, bewegt sich im Strafbereich.
Die Abgrenzung ist nicht immer klar. Fehler in der Nachlassverwaltung sind nicht zwingend strafbar. Erst wenn Täuschung, Bereicherungsabsicht oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, ist der Strafbereich eröffnet.
Wachsende Konflikte innerhalb der Familie als Risikofaktor
Zahlreiche strafrechtlich relevante Nachlassfälle speisen sich nicht aus krimineller Energie im klassischen Sinne. Häufig sind es zunehmende Konflikte innerhalb der Familie, die die Betroffenen in die Versuchung führen. Misstrauen, unklare Vereinbarungen, fehlende Transparenz lassen die Beteiligten eigene Informationen zurückhalten oder sogar eigene Wege gehen. Das Risiko wächst besonders bei größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen. Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz erhöhen Anzahl und Komplexität der Konfliktherde. Wo zu Lebzeiten keine klare Regelung getroffen wurde, wird der Nachlass schnell zu einem Schlachtfeld, auf dem die Betroffenen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Fragen miteinander klären müssen.






