Rechtsschutzversicherung im Strafrecht
Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. Versicherte Leistungsarten im Bereich des Strafrechts sind dabei der „Straf-Rechtsschutz“ und der „Opfer-Rechtsschutz“.
1. Straf-Rechtsschutz
Grundsätzlich ist auch der „Straf-Rechtsschutz“ für Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eine versicherte Leistungsart nach den allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010). Allerdings unterliegt der Rechtsschutz bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Straftat Einschränkungen.
Nach den ARB 2010 besteht Straf-Rechtsschutz prinzipiell nur für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens. Vergehen sind Straftaten, die die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als ein Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB). Kein Straf-Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Verbrechens. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).
Soweit Rechtsschutz wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens gewährt wird, sind dem Versicherer die Kosten allerdings wiederzuerstatten, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat.
Wird dem Versicherungsnehmer ein sonstiges, nicht verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wird Straf-Rechtsschutz, solange gewährt, wie dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Im Ergebnis besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens ebenso wie bei dem eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug) grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
2. Opfer-Rechtsschutz
Während in der Vergangenheit die Interessen der Opfer in der Rechtsschutzversicherung nur unzureichend berücksichtigt wurden, ist die hier früher bestehende Deckungslücke durch einige Rechtsschutzversicherer durch Einführung einer besonderen Leistungsart „Opfer-Rechtsschutz“ oder „Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten“ inzwischen geschlossen worden. Die Musterbedingungen des GDV sehen für die Opfer von Gewaltstraftaten keinen besonderen Versicherungsschutz vor. Lediglich im Rahmen des „Sozialgerichts-Rechtsschutz“ sind Ansprüche des Geschädigten nach dem Opferentschädigungsgesetz abgedeckt. Allerdings besteht innerhalb dieser Leistungsart Rechtsschutz nur innerhalb des Sozialgerichtsverfahrens und nicht im außergerichtlichen Bereich.
Innerhalb des „Straf-Rechtsschutzes“ besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich das Opfer durch eine Nebenklage am Strafverfahren beteiligen will.
a. Versicherte Straftaten
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person Opfer einer Straftat geworden ist. Nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer besteht allerdings Versicherungsschutz nur für die Straftaten, die dort besonders aufgeführt sind. Für andere, nicht genannte Straftaten besteht kein Versicherungsschutz.
Je nach Vereinbarung wird Versicherungsschutz gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich einer versicherten Person als Opfer einer in § 395 Absatz 1 StPO
Ziffer 1 a – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Ziffer 1 c – Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Ziffer 1 d – Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Ziffer 2 – Straftaten gegen das Leben
genannten Straftaten.
b. Versicherungsumfang
Nach den Bedingungen der meisten Rechtsschutzversicherer besteht Rechtsschutz für
- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen als Nebenkläger und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand des Verletzten,
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1 StGB,
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz .
3. Rechtschutzversicherer, die „Straf-Rechtsschutz“ und „Opfer-Rechtsschutz“ als versicherte Leistungsart anbieten
Der „Straf-Rechtsschutz“ ist eine obligatorische Leistungsart nach den ARB, also im Regelfall mitversichert. Sofern Sie jedoch für den Fall, dass Sie selbst Opfer einer Straftat werden sollten, rechtsschutzversichert sein wollen, schließen Sie Ihren Vertrag bei einem Rechtsschutzversicherer ab, der diese spezielle Leistungsart anbietet. Rechtschutzversicherer, die „Opfer-Rechtsschutz“ anbieten (teilweise nicht in allen Versicherungspaketen) sind nachfolgend aufgeführt. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
- Advocard Rechtsschutzversicherungen AG – Advocard ist mit einem Marktanteil von über 5,9 % einer der größten Anbieter im Markt der Rechtsschutzversicherer.
- Allianz Rechtsschutz-Service GmbH
- Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
- ARAG – Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG – bekanntes und traditionelles Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Düsseldorf. Das Unternehmen agiert weltweit mittlerweile in 14 verschiedenen Ländern und bietet längst nicht mehr nur Rechtsschutzversicherungen an.
- Asstel – Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG – der Direktversicherer der Gothaer Versicherungsgruppe – günstiger Rechtsschutzversicherer.
- AUXILLA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
- Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) – ein kommunales Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe mit einem starken regionalen Bezug. Es wird eine Palette verschiedener Versicherungen zur Verfügung gestellt, darunter auch die Rechtsschutzversicherung.
- Bruderhilfe Sachversicherung AG
- Concordia Rechtsschutz-Versicherung AG – Die Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG wurde im Jahr 1981 gegründet.
- Continentale Sachversicherung AG
- D.A.S. Versicherungen – (Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) – Rechtsschutzversicherung mit Sitz in München und über 80 Jahren Erfahrung in diesem Geschäft. Die D.A.S. ist Europas größter Dienstleister im Bereich der Rechtsschutzversicherung
- Debeka Allgemeine Versicherung AG
- DEURAG Deutsche-Rechtsschutz-Versicher
- DEVK Rechtsschutzversicherung – Den DEVK Versicherungen vertrauen bundesweit rund 4 Millionen Kunden mit 13,4 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten, darunter auch in der Rechtsschutzversicherungung AG
- DFV Deutsche Familienversicherung AG – Versicherungsunternehmen mit Stammsitz in Frankfurt am Main, welches alle wichtigen Versicherungen zur Verfügung stellt. Neben Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung wird auch eine Rechtsschutzversicherung angeboten
- Direct Line Versicherung AG
- DMB Rechtsschutzversicherung AG
- HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG
- LVM Rechtsschutz-Service GmbH
- Mecklenburgische Versicherungsgruppe
- Medien-Versicherung a.G.
- Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
- R+V Versicherung AG
- RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH
- Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG – Umfassenden Service rund ums Recht bietet die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
- VGH Versicherungen
- Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
- Wüstenrot & Württembergische AG
- Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland
Nach den Angeboten und Internetseiten der Rechtsschutzversicherer können Sie hier weitersuchen:
4. Rechtsschutzversicherer im Vergleich
Um eine geeignete und preisgünstige Rechtsschutzversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich auf dem Onlinevergleichsportal Tarifcheck24 eine vielversprechende Möglichkeit.