- 1.
-
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
- 2.
-
seinem Hausstand angehört,
- 3.
-
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
- 4.
-
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
- 1.
-
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
- 2.
-
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.