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stgb.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen stgb.de nutzen können — unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Barrierefreiheit ist bei uns kein nachträglicher Zusatz, sondern Teil des Konzepts: von der Tastaturbedienung über ausreichende Kontraste bis zu den individuellen Anzeige-Einstellungen.

Welche Standards wir anstreben

Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549 und den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Was wir für Barrierefreiheit tun

  • Individuelle Anzeige-Einstellungen: Über den runden Button unten rechts auf jeder Seite können Sie die Schriftgröße erhöhen (bis 125 %), einen Modus mit hohem Kontrast aktivieren, Zeilen- und Absatzabstände vergrößern, alle Links unterstreichen lassen, Animationen reduzieren und eine Graustufen-Darstellung wählen. Ihre Einstellungen werden ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät gespeichert.
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar. Ein „Zum Inhalt springen“-Link erscheint als erstes Element beim Tabben, der Tastaturfokus ist durchgehend deutlich sichtbar, und das Einstellungs-Overlay lässt sich mit der Escape-Taste schließen.
  • Struktur und Semantik: Wir verwenden durchgängig semantisches HTML (Überschriften-Hierarchie, Landmarken, Listen, Definitionslisten für Gesetzestexte) sowie ARIA-Attribute, wo sie nötig sind — etwa für Navigationen, Dialoge und die Kartenansichten.
  • Kontraste und Lesbarkeit: Farben sind auf ausreichende Kontrastverhältnisse geprüft; Texte laufen in begrenzter Zeilenbreite, Zahlen in tabellarischer Ausrichtung. Bewegung setzen wir sparsam ein und respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.
  • Alternativtexte: Informative Bilder erhalten Alternativtexte, dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet.

Bekannte Einschränkungen

Trotz sorgfältiger Umsetzung sind einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Interaktive Karten: Die Kartenansichten (OpenStreetMap) sind mit Beschriftungen versehen, die Karteninteraktion selbst ist jedoch nur eingeschränkt mit Tastatur und Screenreader nutzbar. Alle Informationen der Karte — Kanzleien mit Adressen — stehen gleichwertig als Textliste zur Verfügung.
  • Eingebundene Drittinhalte: Der Rechtsschutz-Vergleichsrechner wird von einem externen Partner bereitgestellt. Auf dessen Barrierefreiheit haben wir nur begrenzten Einfluss; wir laden ihn erst nach Ihrer aktiven Zustimmung.

Wir arbeiten laufend daran, diese Einschränkungen zu verringern.

Barriere melden

Sie sind auf ein Problem gestoßen — etwas ist mit der Tastatur nicht erreichbar, ein Kontrast zu schwach, ein Inhalt mit dem Screenreader nicht verständlich? Bitte melden Sie es uns über die Kontaktseite. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage und beheben gemeldete Barrieren so schnell wie möglich.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir auf eine Meldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die für die Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Stand dieser Erklärung: 18. Juli 2026. Wir überprüfen die Erklärung regelmäßig und passen sie bei Änderungen der Website an.