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Rechner

Verjährungsrechner für Straftaten

Straftaten verjähren nach festen Fristen (§ 78 StGB) — je nach Strafdrohung in 3, 5, 10, 20 oder 30 Jahren. Wählen Sie Delikt und Tatzeitpunkt: Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist und das rechnerische Fristende.

Ergebnis

Gesetzliche Frist
5 Jahre
Rechnerisches Fristende
Stand heute

Wichtig: Ermittlungsmaßnahmen unterbrechen die Frist (sie beginnt neu, § 78c StGB), bei Sexualdelikten an Minderjährigen ruht sie bis zum 30. Geburtstag des Opfers (§ 78b StGB). Das rechnerische Fristende gilt daher nur, wenn keine dieser Besonderheiten eingreift — im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

Wie die Verjährung funktioniert

Die Verfolgungsverjährung richtet sich nach der Höchststrafe des Delikts (§ 78 StGB): 3 Jahre bei Höchststrafen bis zu einem Jahr, 5 Jahre bis fünf Jahre Höchststrafe, 10 Jahre bis zehn Jahre, 20 Jahre bei über zehn Jahren und 30 Jahre bei lebenslanger Strafdrohung. Mord verjährt nie. Strafschärfungen für besonders schwere Fälle bleiben außer Betracht (§ 78 Abs. 4 StGB) — deshalb verjährt Totschlag nach 20 Jahren. Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat.

Jede erste Vernehmung, Durchsuchungsanordnung, Anklage oder ein Strafbefehl unterbricht die Verjährung — sie beginnt komplett neu, maximal bis zum Doppelten der gesetzlichen Frist (absolute Verjährung, § 78c StGB). Details zu allen Fristen erklärt unsere Seite zu § 78 StGB; nach der Verurteilung gilt die separate Vollstreckungsverjährung des § 79 StGB.

Häufige Fragen

Wann verjähren Straftaten in Deutschland?
Je nach Höchststrafe des Delikts in 3, 5, 10, 20 oder 30 Jahren (§ 78 StGB): Beleidigung nach 3 Jahren, Diebstahl und Betrug nach 5, gefährliche Körperverletzung nach 10, Totschlag und Raub nach 20 Jahren. Mord verjährt niemals.
Kann die Verjährung gestoppt oder verlängert werden?
Ja. Ermittlungsmaßnahmen wie die erste Vernehmung, Durchsuchungsbeschlüsse oder die Anklage unterbrechen die Frist – sie beginnt dann komplett neu, maximal bis zum Doppelten der gesetzlichen Frist (§ 78c StGB). Bei Sexualdelikten an Minderjährigen ruht die Verjährung bis zum 30. Geburtstag des Opfers (§ 78b StGB).
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB) – bei Dauerdelikten wie Freiheitsberaubung also erst mit deren Ende, bei Betrug regelmäßig mit Erlangung des letzten Vermögensvorteils.
Bedeutet Verjährung, dass die Tat „erledigt" ist?
Die Strafverfolgung ist ausgeschlossen – ein Verfahren wird eingestellt bzw. nicht mehr eröffnet. Zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) verjähren nach eigenen Regeln, teils deutlich später: Ansprüche aus vorsätzlichen Straftaten können bis zu 30 Jahre durchsetzbar sein.
Gilt für verhängte Strafen eine eigene Verjährung?
Ja, die Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB): Rechtskräftig verhängte Strafen können nur innerhalb bestimmter Fristen vollstreckt werden – etwa 10 Jahre bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren. Lebenslange Freiheitsstrafen und die Sicherungsverwahrung verjähren nicht.