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Rechtsprechung im Strafrecht

Das Strafgesetzbuch liefert den Wortlaut – doch wie eine Vorschrift im Einzelfall auszulegen ist, klärt die Rechtsprechung. Wer eine Norm wirklich verstehen will, muss die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen kennen. Diese Seite erklärt, wie die Strafgerichte aufgebaut sind, wo Sie Urteile finden und wie Sie Fundstellen richtig lesen.

Der Aufbau der Strafgerichtsbarkeit

Strafverfahren durchlaufen einen festen Instanzenzug. Welches Gericht in erster Instanz zuständig ist, hängt von der Schwere der Tat ab:

  • Amtsgericht: Der Strafrichter entscheidet über kleinere Vergehen (Straferwartung bis zwei Jahre), das Schöffengericht über mittlere Kriminalität – jeweils mit ehrenamtlichen Schöffen.
  • Landgericht: Die große Strafkammer verhandelt schwere Fälle; als Schwurgericht ist sie für Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag zuständig. Die kleine Strafkammer entscheidet über Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile.
  • Oberlandesgericht (OLG): zuständig unter anderem für Staatsschutzsachen und für die Revision gegen bestimmte Landgerichtsurteile.
  • Bundesgerichtshof (BGH): das höchste deutsche Strafgericht. Er entscheidet über die Revision und sorgt mit seinen Grundsatzentscheidungen für eine einheitliche Auslegung des Strafrechts.

Darüber stehen das Bundesverfassungsgericht, das über die Verfassungsbeschwerde die Grundrechte wahrt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention überwacht.

Berufung und Revision

Gegen ein erstinstanzliches Urteil gibt es zwei Rechtsmittel mit unterschiedlicher Reichweite. Die Berufung führt zu einer vollständig neuen Verhandlung in der nächsten Instanz – Tatsachen werden erneut geprüft, Zeugen erneut vernommen. Die Revision überprüft das Urteil dagegen nur auf Rechtsfehler: Das Revisionsgericht ist an die festgestellten Tatsachen gebunden und fragt allein, ob das Recht richtig angewendet wurde. Deshalb dreht sich die Revision oft um die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale – und deshalb prägen Revisionsentscheidungen des BGH das Strafrecht so stark.

Wo Sie Entscheidungen finden

  • Rechtsprechung im Internet (rechtsprechung-im-internet.de): das amtliche, kostenlose Portal des Bundes mit Entscheidungen der obersten Bundesgerichte.
  • Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de): die BGH-Entscheidungen im Volltext, kurz nach Verkündung.
  • openJur und dejure.org: frei zugängliche Datenbanken, die Entscheidungen mit den zitierten Vorschriften verknüpfen.
  • Kostenpflichtige Datenbanken wie beck-online und juris bieten den größten Bestand samt Fundstellennachweis und Anmerkungen aus der Fachliteratur.

Fundstellen richtig lesen

Strafrechtliche Entscheidungen werden nach festen Konventionen zitiert. Die amtliche Sammlung der Strafsachen des Bundesgerichtshofs heißt BGHSt; eine Fundstelle wie „BGHSt 50, 331" bezeichnet Band 50, Seite 331. Daneben stehen Zeitschriftenfundstellen wie „NStZ 2020, 123" (Neue Zeitschrift für Strafrecht, Jahrgang 2020, Seite 123). Aktuelle Entscheidungen werden zusätzlich über das Aktenzeichen und das Datum zitiert, etwa „BGH, Urteil vom 1. Januar 2024 – 2 StR 1/24". Der Zusatz „StR" steht für einen Strafsenat.

Warum Rechtsprechung für das Verständnis des StGB entscheidend ist

Viele zentrale Weichenstellungen des Strafrechts stehen nicht im Gesetz, sondern stammen aus der Rechtsprechung: die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Reichweite der Notwehr, die Grenzen der Nötigung bei Sitzblockaden oder die Auslegung der Heimtücke beim Mord. Wer eine Vorschrift anwendet, muss deshalb immer die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung im Blick haben.

Für den Einstieg empfehlen sich unsere verständlichen Erklärungen zu den einzelnen Paragraphen im Strafgesetzbuch sowie die Beiträge im Magazin. Vertiefende Kommentierungen und die maßgeblichen Fundstellen finden Sie über die Fachliteratur.

Hinweis: Diese Seite erklärt allgemein, wie Rechtsprechung funktioniert und gefunden wird. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie eine Entscheidung auf Ihren Fall übertragbar ist, sollte anwaltlich geprüft werden – einen Strafverteidiger finden Sie über unsere Anwaltssuche.