Kurz erklärt: Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person – durch Worte, Gesten, Bilder oder Tätlichkeiten. § 185 StGB definiert den Begriff selbst nicht; was ehrverletzend ist, bestimmt die Rechtsprechung im Spannungsfeld zur Meinungsfreiheit.
Voraussetzungen
- Eine herabwürdigende Äußerung gegenüber dem Betroffenen selbst oder Dritten – vom Schimpfwort über den Stinkefinger bis zur erniedrigenden Behandlung.
- Kundgabe: Die Äußerung muss einen anderen erreichen; reine Gedanken oder Selbstgespräche sind straflos.
- Abzugrenzen von Werturteilen, die als Meinungsäußerung (Art. 5 GG) geschützt sind – strafbar ist erst die Schmähung, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Strafmaß
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; erfolgt die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten von Inhalten oder mittels einer Tätlichkeit, bis zu zwei Jahre. Damit hat der Gesetzgeber 2021 gezielt Hasskommentare im Netz höher bestraft.
Praxis
Die Beleidigung wird nur auf Strafantrag verfolgt (§ 194 StGB); die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Behauptet der Täter unwahre Tatsachen gegenüber Dritten, kommen stattdessen üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht; gegen Personen des politischen Lebens greift der schärfere § 188 StGB.