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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 12 Verbrechen und Vergehen

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 12 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 12 StGB unterscheidet Straftaten in zwei Klassen: Verbrechen und Vergehen. Maßstab ist allein die im Gesetz vorgesehene Mindeststrafe. Diese Einteilung hat zahlreiche Folgen im Strafrecht, etwa für die Strafbarkeit des Versuchs.

Voraussetzungen

  • Verbrechen: Rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.
  • Vergehen: Rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
  • Maßgeblich ist die Mindeststrafe: Entscheidend ist die untere Grenze des Strafrahmens, nicht die im Einzelfall verhängte Strafe.
  • Keine Rolle spielen Schärfungen und Milderungen: Erhöhungen oder Milderungen für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben bei der Einteilung außer Betracht.

Bedeutung

Die Einordnung als Verbrechen oder Vergehen entscheidet über wichtige Rechtsfragen. So ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich anordnet.

Praxis

Ein Beispiel: Diebstahl (§ 242 StGB) ist ein Vergehen, weil er auch mit Geldstrafe geahndet werden kann. Raub (§ 249 StGB) ist ein Verbrechen, weil er im Mindestmaß Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.

Häufige Fragen zu § 12 StGB

Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?
Ein Verbrechen ist im Mindestmaß mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, ein Vergehen mit weniger oder nur mit Geldstrafe.
Kommt es auf die tatsächlich verhängte Strafe an?
Nein. Maßgeblich ist die gesetzliche Mindeststrafe für die Tat, nicht die Strafe, die das Gericht im konkreten Fall ausspricht.
Welche Folge hat die Einteilung vor allem?
Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar. Der Versuch eines Vergehens ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt.

Änderungsprotokoll zu § 12 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.