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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 324 Gewässerverunreinigung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 324 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Gewässerverunreinigung schützt Gewässer vor unbefugten schädlichen Eingriffen. Bestraft wird, wer ein Gewässer unbefugt verunreinigt oder dessen Eigenschaften sonst nachteilig verändert.

Voraussetzungen

  • Gewässer: Betroffen ist ein Gewässer, also etwa Oberflächengewässer, Grundwasser oder das Meer.
  • Nachteilige Veränderung: Der Täter verunreinigt es oder verändert seine Eigenschaften sonst nachteilig.
  • Unbefugt: Die Handlung erfolgt ohne behördliche Erlaubnis oder sonstige Befugnis.

Strafmaß

Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Der Versuch ist strafbar. Handelt der Täter fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Verwandte Umweltdelikte sind § 326 StGB und § 314 StGB.

Praxis

Praktisch bedeutsam sind das Einleiten von Schadstoffen, Öl oder Gülle in Flüsse und das Grundwasser. Das Merkmal unbefugt entfällt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und deren Grenzen eingehalten werden.

Häufige Fragen zu § 324 StGB

Was bedeutet unbefugt?
Unbefugt handelt, wer ohne behördliche Erlaubnis oder unter Überschreitung ihrer Grenzen eingreift. Mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis fehlt es an der Strafbarkeit.
Ist auch das Grundwasser geschützt?
Ja. Der Gewässerbegriff umfasst grundsätzlich auch das Grundwasser, sodass etwa das Versickern von Schadstoffen erfasst sein kann.
Ist Fahrlässigkeit strafbar?
Ja. Neben der vorsätzlichen Verunreinigung ist auch die fahrlässige Gewässerverunreinigung mit einem milderen Strafrahmen unter Strafe gestellt.

Änderungsprotokoll zu § 324 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.