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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 77b Antragsfrist

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an.

(3) Sind mehrere antragsberechtigt oder mehrere an der Tat beteiligt, so läuft die Frist für und gegen jeden gesondert.

(4) Ist durch Tod des Verletzten das Antragsrecht auf Angehörige übergegangen, so endet die Frist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach dem Tod des Verletzten.

(5) Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 der Strafprozeßordnung bei der Vergleichsbehörde eingeht, bis zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 380 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 77b StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift regelt die Frist für den Strafantrag. Wer bei einem Antragsdelikt den Antrag nicht innerhalb von drei Monaten stellt, kann die Verfolgung der Tat nicht mehr erreichen.

Voraussetzungen

  • Dreimonatsfrist: Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden; sonst wird die Tat nicht verfolgt.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt, wenn der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat.
  • Getrennte Fristen: Bei mehreren Berechtigten oder Beteiligten läuft die Frist für und gegen jeden gesondert.

Bedeutung

Die Frist schafft Rechtssicherheit: Der mögliche Täter soll nicht unbegrenzt mit einem Strafantrag rechnen müssen. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Ist das Antragsrecht durch Tod auf Angehörige übergegangen, gelten besondere Mindest- und Höchstfristen.

Praxis

Wichtig ist der genaue Zeitpunkt der Kenntnis von Tat und Täter, denn ab dann läuft die Frist. Der Fristablauf führt dazu, dass eine an sich strafbare Tat nicht mehr verfolgt werden kann. Bei einem Sühneversuch nach § 380 der Strafprozessordnung ruht der Lauf der Frist bis zur Ausstellung der Bescheinigung.

Häufige Fragen zu § 77b StGB

Wie lange habe ich Zeit für den Strafantrag?
Grundsätzlich drei Monate. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt haben.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Tat wird dann nicht mehr verfolgt. Auch wenn sie an sich strafbar war, kann ohne fristgerechten Antrag kein Strafverfahren stattfinden.
Was gilt, wenn die Frist an einem Wochenende endet?
Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.

Änderungsprotokoll zu § 77b StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.