Anzeige erstatten: Ablauf, Fristen und was danach passiert
Von der Redaktion stgb.de Veröffentlicht am 18.07.2026 6 Min. Lesezeit
Strafanzeige bei Polizei oder Online-Wache: wie es geht, was sie kostet, welche Fristen bei Antragsdelikten gelten – und warum sich eine Anzeige nicht zurückziehen lässt.
Die kurze Antwort: Eine Strafanzeige kann jeder erstatten – bei jeder Polizeidienststelle, über die Online-Wache des Bundeslandes oder direkt bei der Staatsanwaltschaft, formlos und kostenlos. Bei Antragsdelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch muss zusätzlich innerhalb von drei Monaten ein Strafantrag gestellt werden. Und: Eine einmal erstattete Strafanzeige lässt sich nicht „zurückziehen" – die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst über das Verfahren.
Anzeige erstatten: So funktioniert es
- Wo: Bei jeder Polizeidienststelle (unabhängig vom Tatort), über die Online-Wache Ihres Bundeslandes oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft. Bei akuter Gefahr: Notruf 110.
- Wie: Formlos – schildern Sie den Sachverhalt mit Datum, Ort, Beteiligten und Beweisen (Screenshots, Fotos, Zeugen). Sie erhalten ein Aktenzeichen, unter dem Sie den Stand erfragen können.
- Kosten: Die Anzeige ist kostenlos. Vorsicht nur bei wissentlich falschen Angaben – das ist als falsche Verdächtigung strafbar (mehr dazu in unserem Beitrag Falsche Beschuldigung).
Strafanzeige oder Strafantrag? Der wichtige Unterschied
Die Strafanzeige ist die bloße Mitteilung eines Sachverhalts – sie kann jeder jederzeit erstatten. Der Strafantrag ist dagegen die förmliche Erklärung des Verletzten, dass er die Strafverfolgung wünscht. Bei sogenannten Antragsdelikten wird ohne ihn grundsätzlich nicht verfolgt, und er muss binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§ 77b StGB). Antragsdelikte sind unter anderem Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und die einfache Körperverletzung – bei Letzteren kann die Staatsanwaltschaft aber auch ohne Antrag einschreiten, wenn sie das besondere öffentliche Interesse bejaht.
„Anzeige wegen …" – welcher Tatbestand passt?
| Alltagsbegriff | Rechtlich einschlägig | Antragsdelikt? |
|---|---|---|
| Betrug (z. B. Online-Kauf) | § 263 StGB | Nein (nur bei geringwertigem Schaden unter Angehörigen) |
| Beleidigung | § 185 StGB | Ja (§ 194 StGB, 3-Monats-Frist) |
| Üble Nachrede / „Rufmord" | §§ 186, 187 StGB | Ja |
| Körperverletzung | § 223 StGB | Grundsätzlich ja (§ 230 StGB); Staatsanwaltschaft kann öffentliches Interesse bejahen |
| Mobbing | Kein eigener Tatbestand – je nach Handlung §§ 185, 186, 223, 238, 240 StGB | Je nach Delikt |
| Stalking | § 238 StGB (Nachstellung) | Nein |
| Sachbeschädigung | § 303 StGB | Ja (§ 303c StGB) |
| Bedrohung | § 241 StGB | Nein |
| Ruhestörung | § 117 OWiG – Ordnungswidrigkeit, keine Straftat | Meldung ans Ordnungsamt statt Strafanzeige |
Was nach der Anzeige passiert
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und ermittelt; die Staatsanwaltschaft entscheidet danach über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Als Anzeigenerstatter werden Sie meist als Zeuge vernommen und erhalten – wenn Sie es beantragen – Nachricht über den Ausgang. Viele Verfahren werden mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt (§§ 170 Abs. 2, 153 StPO); als Verletzter können Sie gegen eine Einstellung Beschwerde einlegen und bei schweren Delikten das Klageerzwingungsverfahren betreiben.
Wichtig zu wissen: Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Nur der Strafantrag ist bis zum rechtskräftigen Abschluss zurücknehmbar (§ 77d StGB) – dann endet die Verfolgung bei reinen Antragsdelikten. Bei Offizialdelikten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den Willen des Opfers weiter.
Selbst angezeigt worden?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie Anzeige erstattet wurde – meist durch eine Vorladung –, gilt: keine Aussage ohne Akteneinsicht, keine eigenmächtigen Erklärungsversuche bei der Polizei. Was jetzt zu tun ist, steht in unserem Ratgeber Vorladung von der Polizei; bei erfundenen Vorwürfen hilft der Beitrag Falsche Beschuldigung weiter.
Häufige Fragen
Wo und wie kann ich Anzeige erstatten?
Kann ich eine Anzeige wieder zurückziehen?
Was kostet eine Strafanzeige?
Welche Frist gilt für einen Strafantrag?
Kann ich anonym Anzeige erstatten?
Erfahre ich, wie das Verfahren ausgegangen ist?
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.