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1. Straf-Rechtsschutz: Was er zahlt — und was nicht

Der Straf-Rechtsschutz ist Bestandteil vieler Rechtsschutztarife und übernimmt die Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung des Gesetzes in § 12 StGB: Vergehen sind Taten mit einer Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe, Verbrechen solche mit mindestens einem Jahr.

Nach den üblichen Bedingungen (ARB) gilt: Der Straf-Rechtsschutz greift beim Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens — der praktisch wichtigste Fall ist die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Beim Vorwurf einer Vorsatztat besteht zunächst kein Versicherungsschutz; viele Tarife erstatten die Kosten jedoch rückwirkend, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. Wird der Versicherungsnehmer wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt, entfällt der Schutz endgültig.

Im Ergebnis besteht für Delikte, die nur vorsätzlich begangen werden können — etwa Beleidigung (§ 185), Diebstahl (§ 242) oder Betrug (§ 263) — grundsätzlich kein dauerhafter Versicherungsschutz. Wer beruflich erhöhten Risiken ausgesetzt ist (Geschäftsführer, Ärzte, Handwerker), sollte einen Blick auf den erweiterten Straf-Rechtsschutz werfen, der auch beim Vorwurf vorsätzlicher Vergehen zumindest vorläufigen Schutz bietet.

2. Opfer-Rechtsschutz: Unterstützung für Verletzte einer Straftat

Während der Straf-Rechtsschutz den Beschuldigten schützt, unterstützt der Opfer-Rechtsschutz Verletzte von Straftaten. Viele Versicherer haben diese Leistungsart in den letzten Jahren aufgenommen — teils als „Opfer-Rechtsschutz“, teils als „Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten“.

a. Versicherte Straftaten

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer einer Straftat geworden ist. Typischerweise versichert sind:

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit,
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
  • Straftaten gegen das Leben.

b. Versicherungsumfang

Nach den Bedingungen der meisten Anbieter umfasst der Opfer-Rechtsschutz insbesondere:

  • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen als Nebenkläger einschließlich der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Strafverfahren,
  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB,
  • die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen (etwa im Adhäsionsverfahren) sowie von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht.

3. Rechtsschutzversicherer mit Straf- und Opfer-Rechtsschutz

Der Straf-Rechtsschutz gehört bei fast allen Anbietern zum Leistungsumfang; der Opfer-Rechtsschutz ist inzwischen bei vielen Tarifen eingeschlossen oder zubuchbar. Zu den bekannten Rechtsschutzversicherern in Deutschland zählen unter anderem:

  • Advocard Rechtsschutzversicherung AG
  • Allianz Rechtsschutz-Service GmbH
  • Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
  • ARAG — Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Badische Rechtsschutzversicherung AG
  • Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Continentale Sachversicherung AG
  • D.A.S. Rechtsschutz (ERGO)
  • Debeka Allgemeine Versicherung AG
  • DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG
  • DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
  • HDI Rechtsschutzversicherung
  • LVM Rechtsschutz-Service GmbH
  • Mecklenburgische Versicherungsgruppe
  • Medien-Versicherung a.G.
  • Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
  • ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
  • R+V Versicherung AG
  • Rechtsschutz Union Schaden GmbH
  • Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • VGH Versicherungen
  • Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
  • WWK Allgemeine Versicherung AG
  • Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland

4. Rechtsschutzversicherer im Vergleich

Um eine geeignete und preisgünstige Rechtsschutzversicherung zu finden, ist ein Tarifvergleich der schnellste Weg: Leistungsumfang, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Wartezeiten unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich. Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner — über 40 Tarife, Ergebnis in wenigen Minuten.

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Strafverfahren?
Beim Vorwurf eines fahrlässig begangenen Vergehens (z. B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr) übernimmt der Straf-Rechtsschutz Anwalts- und Gerichtskosten. Beim Vorwurf einer Vorsatztat besteht zunächst kein Schutz — viele Tarife erstatten die Kosten aber rückwirkend, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung mit Straf-Rechtsschutz?
Einsteiger-Tarife mit Straf-Rechtsschutz gibt es ab etwa 12,90 € im Monat. Der Preis hängt vom Leistungsumfang (Deckungssumme, Selbstbeteiligung, erweiterter Straf-Rechtsschutz) und den eingeschlossenen Lebensbereichen ab — ein Vergleich lohnt sich fast immer.
Kann ich die Versicherung noch abschließen, wenn bereits ein Verfahren läuft?
Nein. Der Versicherungsfall muss nach Vertragsbeginn (und nach einer eventuellen Wartezeit) eintreten. Ein bereits laufendes Ermittlungs- oder Strafverfahren ist nicht versicherbar — deshalb sollte der Schutz vorsorglich bestehen.
Was ist Opfer-Rechtsschutz?
Opfer-Rechtsschutz unterstützt Verletzte von Straftaten: Er trägt insbesondere die Kosten der Nebenklage, der anwaltlichen Vertretung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld (etwa im Adhäsionsverfahren) und von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht.