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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 1 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 1 StGB enthält das Fundament des gesamten Strafrechts: Keine Strafe ohne Gesetz (lateinisch: nulla poena sine lege). Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Der Grundsatz hat Verfassungsrang – er steht wortgleich in Art. 103 Abs. 2 GG.

Die vier Ausprägungen

  • Bestimmtheitsgebot: Strafgesetze müssen so klar formuliert sein, dass jeder erkennen kann, welches Verhalten strafbar ist.
  • Rückwirkungsverbot: Niemand darf nach einem Gesetz bestraft werden, das erst nach seiner Tat in Kraft trat. Spätere Strafmilderungen wirken dagegen zugunsten des Täters (§ 2 StGB).
  • Analogieverbot: Gerichte dürfen Strafvorschriften nicht zulasten des Täters auf ähnliche, nicht geregelte Fälle ausdehnen.
  • Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts: Strafbarkeit kann nur ein geschriebenes Gesetz begründen.

Bedeutung in der Praxis

§ 1 StGB ist Prüfmaßstab in jedem Strafverfahren und regelmäßig Thema beim Bundesverfassungsgericht – etwa wenn unbestimmte Rechtsbegriffe zu weit ausgelegt werden. Für den Bürger bedeutet der Satz Rechtssicherheit: Der Staat darf nur bestrafen, was er vorher klar verboten hat. Er schützt damit vor willkürlicher Strafverfolgung und ist ein Kernelement des Rechtsstaats.

Häufige Fragen zu § 1 StGB

Was bedeutet „Keine Strafe ohne Gesetz"?
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde (§ 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG). Daraus folgen Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot, Analogieverbot und das Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts.
Kann ein neues Gesetz rückwirkend bestrafen?
Nein. Das Rückwirkungsverbot verbietet, jemanden nach einem Gesetz zu bestrafen, das zur Tatzeit noch nicht galt. Wird ein Gesetz nach der Tat milder, gilt umgekehrt das mildere Gesetz zugunsten des Täters (§ 2 Abs. 3 StGB).
Warum ist das Analogieverbot wichtig?
Es verhindert, dass Gerichte Strafvorschriften auf ähnliche, aber nicht geregelte Sachverhalte ausdehnen. Was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt hat, darf ein Gericht nicht per Auslegung strafbar machen – zulasten des Angeklagten ist jede Analogie verboten.

Änderungsprotokoll zu § 1 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.