Kurz erklärt: § 1 StGB enthält das Fundament des gesamten Strafrechts: Keine Strafe ohne Gesetz (lateinisch: nulla poena sine lege). Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Der Grundsatz hat Verfassungsrang – er steht wortgleich in Art. 103 Abs. 2 GG.
Die vier Ausprägungen
- Bestimmtheitsgebot: Strafgesetze müssen so klar formuliert sein, dass jeder erkennen kann, welches Verhalten strafbar ist.
- Rückwirkungsverbot: Niemand darf nach einem Gesetz bestraft werden, das erst nach seiner Tat in Kraft trat. Spätere Strafmilderungen wirken dagegen zugunsten des Täters (§ 2 StGB).
- Analogieverbot: Gerichte dürfen Strafvorschriften nicht zulasten des Täters auf ähnliche, nicht geregelte Fälle ausdehnen.
- Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts: Strafbarkeit kann nur ein geschriebenes Gesetz begründen.
Bedeutung in der Praxis
§ 1 StGB ist Prüfmaßstab in jedem Strafverfahren und regelmäßig Thema beim Bundesverfassungsgericht – etwa wenn unbestimmte Rechtsbegriffe zu weit ausgelegt werden. Für den Bürger bedeutet der Satz Rechtssicherheit: Der Staat darf nur bestrafen, was er vorher klar verboten hat. Er schützt damit vor willkürlicher Strafverfolgung und ist ein Kernelement des Rechtsstaats.