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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 171 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Strafbar ist die gröbliche Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber Personen unter sechzehn Jahren, wenn dadurch bestimmte schwere Gefahren für das Kind entstehen.

Voraussetzungen

  • Schutzbefohlener unter sechzehn: Betroffen sind Personen unter sechzehn Jahren, denen gegenüber eine Fürsorge- oder Erziehungspflicht besteht.
  • Gröbliche Pflichtverletzung: Die Pflicht muss in erheblichem, grobem Maße verletzt werden.
  • Konkrete Gefahr: Das Kind muss dadurch in die Gefahr geraten, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen.

Strafmaß

Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Praxis

Erfasst werden etwa massive Vernachlässigung, das Überlassen an eine schädliche Umgebung oder das Dulden von Schulverweigerung mit den genannten Folgen. Erforderlich ist stets eine konkrete Gefahr; ein bloß erzieherisches Fehlverhalten genügt nicht.

Häufige Fragen zu § 171 StGB

Ab wann ist eine Erziehungspflichtverletzung strafbar?
Nur bei einer gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, die das Kind konkret in eine der im Gesetz genannten Gefahren bringt. Alltägliche Erziehungsfehler reichen dafür nicht aus.
Für welche Altersgruppe gilt § 171 StGB?
Die Vorschrift schützt Personen unter sechzehn Jahren. Für ältere Jugendliche greift sie nicht.
Muss dem Kind schon ein Schaden entstanden sein?
Nein, es genügt die konkrete Gefahr einer erheblichen Entwicklungsschädigung, eines kriminellen Lebenswandels oder der Prostitution. Ein bereits eingetretener Schaden ist nicht erforderlich.

Änderungsprotokoll zu § 171 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.