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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 173 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 173 StGB stellt den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe – umgangssprachlich das Inzest-Verbot: Strafbar ist der vollzogene Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern) und zwischen leiblichen Geschwistern. Andere sexuelle Handlungen als der Beischlaf sind nicht erfasst, ebenso wenig Stief-, Adoptiv- und Schwägerschaftsverhältnisse.

Strafmaß

Beischlaf mit leiblichen Abkömmlingen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Verwandte aufsteigender Linie und Geschwister: bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe. Wichtig: Beteiligte, die zur Tatzeit noch nicht 18 waren, bleiben straflos (§ 173 Abs. 3 StGB) – das Gesetz schützt Minderjährige, statt sie zu bestrafen.

Rechtspolitische Dauerdebatte

Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafbarkeit 2008 gebilligt (Schutz von Familie, sexueller Selbstbestimmung und Vermeidung von Erbkrankheiten); der Deutsche Ethikrat empfahl 2014 mehrheitlich die Streichung der Strafbarkeit einvernehmlicher Geschwisterbeziehungen unter Erwachsenen. Geändert wurde bislang nichts. Bei Abhängigkeits- oder Missbrauchskonstellationen greifen daneben stets die schärferen §§ 174, 176, 177 StGB.

Häufige Fragen zu § 173 StGB

Ist Inzest in Deutschland strafbar?
Der vollzogene Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten gerader Linie und zwischen leiblichen Geschwistern ist strafbar (§ 173 StGB) – bis zu drei bzw. zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Beteiligte unter 18 bleiben straflos; andere sexuelle Handlungen als der Beischlaf erfasst die Norm nicht.
Gilt das Verbot auch für Stief- oder Adoptivgeschwister?
Nein. § 173 StGB erfasst nur leibliche Verwandtschaft. Beziehungen zwischen Stief- oder Adoptivgeschwistern und angeheirateten Verwandten sind strafrechtlich nicht verboten – Grenzen setzen nur die allgemeinen Vorschriften, etwa bei Schutzbefohlenen (§ 174 StGB).
Warum ist einvernehmlicher Inzest unter Erwachsenen überhaupt strafbar?
Das Bundesverfassungsgericht rechtfertigte die Norm 2008 mit dem Schutz der Familienordnung, der sexuellen Selbstbestimmung in Abhängigkeitslagen und eugenischen Gesichtspunkten – eine viel kritisierte Entscheidung; der Ethikrat empfahl 2014 die Entkriminalisierung. Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit dennoch beibehalten.

Änderungsprotokoll zu § 173 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.