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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 283c Gläubigerbegünstigung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 283c StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Gläubigerbegünstigung bestraft einen zahlungsunfähigen Schuldner, der einen einzelnen Gläubiger bevorzugt bedient, obwohl dieser die Leistung so nicht beanspruchen konnte. Dadurch werden die übrigen Gläubiger benachteiligt, deren gleichmäßige Befriedigung geschützt werden soll.

Voraussetzungen

  • Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner weiß, dass er zahlungsunfähig ist.
  • Inkongruente Deckung: Er gewährt einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung, die dieser nicht, nicht in dieser Art oder nicht zu dieser Zeit beanspruchen konnte.
  • Begünstigungsvorsatz: Der Schuldner begünstigt diesen Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern.

Strafmaß

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar (Absatz 2). Über Absatz 3 gilt die objektive Bedingung der Strafbarkeit des § 283 StGB (Zahlungseinstellung oder Insolvenz) entsprechend. Zum Bankrott siehe § 283 StGB.

Praxis

Typisch ist die bevorzugte Bezahlung eines nahestehenden Gläubigers kurz vor der Insolvenz. Entscheidend ist, dass der Gläubiger die Leistung so nicht verlangen durfte (inkongruente Deckung); die Erfüllung einer fälligen Forderung in üblicher Weise genügt nicht.

Häufige Fragen zu § 283c StGB

Was bedeutet inkongruente Deckung?
Der Gläubiger erhält eine Sicherheit oder Zahlung, die er nicht, nicht in dieser Art oder nicht zu diesem Zeitpunkt beanspruchen konnte. Die Erfüllung einer fälligen Forderung in geschuldeter Weise ist dagegen nicht erfasst.
Ist der Versuch strafbar?
Ja. Absatz 2 stellt ausdrücklich auch den Versuch der Gläubigerbegünstigung unter Strafe.
Muss ein Insolvenzverfahren eröffnet sein?
Über Absatz 3 gilt § 283 Abs. 6 StGB entsprechend. Die Tat ist nur strafbar, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wurde.

Änderungsprotokoll zu § 283c StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.