Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 305 Zerstörung von Bauwerken

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 305 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 305 StGB bestraft die Zerstörung von Bauwerken. Erfasst wird, wer ein fremdes Gebäude, Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine Straße, Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk ganz oder teilweise zerstört.

Voraussetzungen

  • Bauwerk: Betroffen ist ein Gebäude, Schiff, eine Brücke, ein Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk.
  • Fremdes Eigentum: Das Bauwerk steht im Eigentum eines anderen.
  • Zerstörung: Der Täter zerstört es rechtswidrig ganz oder teilweise.

Strafmaß

Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Der Strafrahmen ist höher als bei der einfachen Sachbeschädigung, weil Bauwerke einen besonderen Wert haben. Verwandt ist § 303 StGB.

Praxis

Die Vorschrift erfasst schwerwiegende Angriffe auf besonders bedeutende Sachen. Anders als bei § 303 StGB genügt keine bloße Beschädigung, erforderlich ist eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Bauwerks.

Häufige Fragen zu § 305 StGB

Reicht eine Beschädigung für § 305 StGB aus?
Nein. Die Vorschrift verlangt eine ganze oder teilweise Zerstörung des Bauwerks. Eine bloße Beschädigung kann jedoch als einfache Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar sein.
Welche Bauwerke sind erfasst?
Erfasst sind unter anderem Gebäude, Schiffe, Brücken, Dämme, gebaute Straßen, Eisenbahnen und andere Bauwerke, sofern sie im Eigentum eines anderen stehen.
Warum ist die Strafe höher als bei einfacher Sachbeschädigung?
Bauwerke haben in der Regel einen besonders hohen Wert und Bedeutung. Deshalb sieht § 305 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe einen strengeren Rahmen vor als § 303 StGB.

Änderungsprotokoll zu § 305 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.