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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 260a Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) (weggefallen)

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 260a StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 260a StGB regelt die gewerbsmäßige Bandenhehlerei. Bestraft wird, wer Hehlerei als Mitglied einer Bande begeht, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, und dabei gewerbsmäßig handelt.

Voraussetzungen

  • Hehlerei: Es liegt eine Hehlerei nach § 259 StGB vor, also der Umgang mit einer durch fremde Tat erlangten Sache.
  • Bandenmitgliedschaft: Der Täter handelt als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat.
  • Gewerbsmäßigkeit: Er handelt gewerbsmäßig, will sich also durch wiederholte Tatbegehung eine Einnahmequelle verschaffen.

Strafmaß

Die gewerbsmäßige Bandenhehlerei ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Strafe sechs Monate bis fünf Jahre. Verwandt sind § 259 StGB und § 260 StGB.

Praxis

Die Vorschrift richtet sich gegen organisierte Formen der Hehlerei, etwa gegen Banden, die gestohlene Fahrzeuge oder Waren systematisch weiterverkaufen. Das Zusammentreffen von Bande und Gewerbsmäßigkeit führt zu einer deutlich höheren Strafe als bei einfacher Hehlerei.

Häufige Fragen zu § 260a StGB

Was unterscheidet die gewerbsmäßige Bandenhehlerei von einfacher Hehlerei?
Hier kommen zwei erschwerende Merkmale zusammen: der Täter handelt als Mitglied einer Bande und zugleich gewerbsmäßig. Deshalb ist die Tat ein Verbrechen mit deutlich höherer Mindeststrafe.
Was ist eine Bande im rechtlichen Sinn?
Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden haben. Ein einmaliges Zusammenwirken genügt nicht.
Wie hoch ist die Strafe?
Die Strafe beträgt ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Nur in minder schweren Fällen sieht das Gesetz einen milderen Rahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren vor.

Änderungsprotokoll zu § 260a StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.