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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 114 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) § 113 Absatz 2 gilt entsprechend.

(3) § 113 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend, wenn die Diensthandlung eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Absatz 1 ist.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 114 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 114 StGB stellt den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte unter Strafe – seit 2017 als eigenständiges Delikt mit verschärfter Strafe. Anders als beim Widerstand (§ 113 StGB) muss der Angriff nicht gegen eine konkrete Vollstreckungshandlung gerichtet sein: Geschützt sind Polizisten und andere Amtsträger bei jeder Diensthandlung, auch beim bloßen Streifegehen.

Was ein tätlicher Angriff ist

Jede mit feindseligem Willen unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung – Schlagen, Treten, Stoßen, Bespucken, Bewerfen. Eine Verletzung muss nicht eintreten; schon der gezielte, aber verfehlte Schlag genügt. Über § 115 StGB gilt derselbe Schutz für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste im Einsatz.

Strafmaß

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren – eine Geldstrafe ist nur noch über die Tagessatz-Umrechnung bei minder schweren Konstellationen praktisch erreichbar; das Gesetz sieht sie im Grundtatbestand nicht vor. In besonders schweren Fällen (Waffen, gefährliche Werkzeuge, gemeinschaftliche Begehung, Lebensgefährdung) drohen sechs Monate bis fünf Jahre nach § 113 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 114 Abs. 2 StGB. Verletzungen werden zusätzlich als Körperverletzung verfolgt.

Häufige Fragen zu § 114 StGB

Welche Strafe droht für einen Angriff auf Polizisten?
Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 114 StGB) – im Regelfall also nicht mehr mit Geldstrafe. Kommen Verletzungen hinzu, tritt Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) in Tateinheit hinzu.
Ist Bespucken eines Polizisten ein tätlicher Angriff?
Die Rechtsprechung wertet gezieltes Anspucken überwiegend als tätlichen Angriff im Sinne des § 114 StGB, jedenfalls aber als Beleidigung mittels Tätlichkeit (§ 185 StGB). Es drohen also empfindliche Strafen, auch ohne dass der Beamte verletzt wird.
Gilt der Schutz auch für Rettungskräfte und Feuerwehr?
Ja. § 115 StGB erstreckt die §§ 113 und 114 auf Hilfeleistende von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten im Einsatz – Angriffe auf Sanitäter werden also genauso bestraft wie Angriffe auf Polizisten.

Änderungsprotokoll zu § 114 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.