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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 223 Körperverletzung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 223 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Körperverletzung begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Erfasst ist weit mehr als der Faustschlag: Auch das Abschneiden der Haare, das heimliche Beibringen von Substanzen oder das Zufügen erheblicher psychischer Beeinträchtigungen mit körperlichen Auswirkungen kann Körperverletzung sein.

Voraussetzungen

  • Körperliche Misshandlung: eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
  • Gesundheitsschädigung: das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands – etwa Prellungen, Infektionen oder eine ärztlich relevante psychische Erkrankung.
  • Vorsatz; die fahrlässige Körperverletzung ist gesondert in § 229 StGB geregelt.

Strafmaß

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar. Deutlich strenger sind die Qualifikationen: gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB, z. B. mit Waffe oder gemeinschaftlich) mit sechs Monaten bis zehn Jahren und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) bei gravierenden Dauerfolgen.

Praxis

Die einfache Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt (§ 230 StGB), sofern die Staatsanwaltschaft nicht das besondere öffentliche Interesse bejaht – bei häuslicher Gewalt geschieht das regelmäßig. Eine Einwilligung schließt die Strafbarkeit aus, solange die Tat nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB), etwa beim Sport oder bei ärztlichen Eingriffen.

Häufige Fragen zu § 223 StGB

Welche Strafe droht bei einfacher Körperverletzung?
Nach § 223 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei Ersttätern und leichteren Verletzungen wird in der Praxis meist eine Geldstrafe verhängt oder das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung?
Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) setzt eine besonders riskante Begehungsweise voraus – etwa mit Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mittels Gift, gemeinschaftlich oder durch eine lebensgefährdende Behandlung. Sie wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren deutlich härter bestraft.
Braucht es für die Verfolgung einen Strafantrag?
Grundsätzlich ja: Die einfache und die fahrlässige Körperverletzung werden nur auf Antrag verfolgt (§ 230 StGB). Die Staatsanwaltschaft kann aber ohne Antrag einschreiten, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht – typisch bei häuslicher Gewalt.

Änderungsprotokoll zu § 223 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.