Kurz erklärt: Raub ist Diebstahl mit qualifizierten Nötigungsmitteln: Der Täter nimmt eine fremde bewegliche Sache weg und setzt dabei Gewalt gegen eine Person ein oder droht mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Der Griff zur Handtasche mit Schubser, der Überfall mit vorgehaltener Waffe – Raub verbindet Eigentums- und Freiheitsdelikt und ist deshalb ein Verbrechen.
Voraussetzungen
- Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht (wie beim Diebstahl, § 242 StGB).
- Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
- Finalzusammenhang: Das Nötigungsmittel muss gerade zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden.
Strafmaß
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – Raub ist ein Verbrechen, eine Geldstrafe scheidet aus. Der schwere Raub (§ 250 StGB, z. B. mit Waffe oder als Bande) beginnt bei drei Jahren, bei Verwendung der Waffe bei fünf Jahren. Verursacht der Täter leichtfertig den Tod des Opfers, droht nach § 251 StGB lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Abgrenzung
Wer erst nach der Wegnahme Gewalt einsetzt, um die Beute zu sichern, begeht räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB); wer durch Nötigung eine Vermögensverfügung des Opfers erzwingt, räuberische Erpressung (§ 255 StGB) – die Strafrahmen entsprechen dem Raub. Das „Abziehen" von Handy oder Jacke unter Drohung ist damit in aller Regel als Verbrechen strafbar, auch bei jugendlichen Tätern.