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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 249 Raub

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 249 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Raub ist Diebstahl mit qualifizierten Nötigungsmitteln: Der Täter nimmt eine fremde bewegliche Sache weg und setzt dabei Gewalt gegen eine Person ein oder droht mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Der Griff zur Handtasche mit Schubser, der Überfall mit vorgehaltener Waffe – Raub verbindet Eigentums- und Freiheitsdelikt und ist deshalb ein Verbrechen.

Voraussetzungen

  • Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht (wie beim Diebstahl, § 242 StGB).
  • Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
  • Finalzusammenhang: Das Nötigungsmittel muss gerade zur Ermöglichung der Wegnahme eingesetzt werden.

Strafmaß

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – Raub ist ein Verbrechen, eine Geldstrafe scheidet aus. Der schwere Raub (§ 250 StGB, z. B. mit Waffe oder als Bande) beginnt bei drei Jahren, bei Verwendung der Waffe bei fünf Jahren. Verursacht der Täter leichtfertig den Tod des Opfers, droht nach § 251 StGB lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Abgrenzung

Wer erst nach der Wegnahme Gewalt einsetzt, um die Beute zu sichern, begeht räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB); wer durch Nötigung eine Vermögensverfügung des Opfers erzwingt, räuberische Erpressung (§ 255 StGB) – die Strafrahmen entsprechen dem Raub. Das „Abziehen" von Handy oder Jacke unter Drohung ist damit in aller Regel als Verbrechen strafbar, auch bei jugendlichen Tätern.

Häufige Fragen zu § 249 StGB

Welche Strafe droht bei Raub?
Raub ist ein Verbrechen: § 249 StGB sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre. Mit Waffen (§ 250 StGB) steigt die Mindeststrafe auf drei bzw. fünf Jahre; beim Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) droht lebenslange Freiheitsstrafe.
Was unterscheidet Raub von Diebstahl?
Der Einsatz von Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Wegnahme. Der Diebstahl (§ 242 StGB) ist mit bis zu fünf Jahren bedroht, der Raub beginnt als Verbrechen bei einem Jahr Mindeststrafe.
Was ist räuberischer Diebstahl?
Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt oder Drohungen einsetzt, um die gestohlene Beute zu behalten, wird nach § 252 StGB gleich einem Räuber bestraft – also mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Klassisch: der flüchtende Ladendieb, der den Detektiv schlägt.

Änderungsprotokoll zu § 249 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.