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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 160 Verleitung zur Falschaussage

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 160 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Strafbar ist, wer einen gutgläubigen anderen zu einer falschen Aussage oder einem falschen Eid verleitet. Anders als bei der Anstiftung weiß der Verleitete nicht, dass seine Angabe falsch ist.

Voraussetzungen

  • Verleiten: Der Täter bringt einen anderen dazu, einen falschen Eid, eine falsche Versicherung an Eides Statt oder eine falsche uneidliche Aussage abzugeben.
  • Gutgläubigkeit des anderen: Der Verleitete hält seine Angabe für richtig; er handelt nicht vorsätzlich falsch.

Strafmaß

Bei Verleitung zu einem falschen Eid Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei Verleitung zu einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder falschen uneidlichen Aussage Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Der Versuch ist strafbar.

Praxis

Der Täter nutzt einen gutgläubigen Zeugen als Werkzeug, etwa indem er ihm falsche Tatsachen so vermittelt, dass dieser sie ahnungslos vor Gericht als wahr bekundet. Weil der Aussagende selbst keinen Vorsatz hat, greift keine Anstiftung, sondern diese eigenständige Vorschrift.

Häufige Fragen zu § 160 StGB

Was unterscheidet Verleitung von Anstiftung?
Bei der Anstiftung sagt der andere bewusst falsch aus. Bei der Verleitung ist er gutgläubig und hält seine Angabe für wahr; er wird als ahnungsloses Werkzeug benutzt.
Warum wird der falsche Eid strenger bestraft?
Weil der Eid die stärkste Form der Aussagebekräftigung ist. Die Verleitung dazu wird mit bis zu zwei Jahren, die zu uneidlicher Aussage nur mit bis zu sechs Monaten bedroht.
Ist der Versuch strafbar?
Ja. Der Versuch der Verleitung zur Falschaussage ist ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Änderungsprotokoll zu § 160 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.