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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 153 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 153 StGB bestraft die falsche uneidliche Aussage: Wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle falsch aussagt, macht sich strafbar – auch ohne Eid. Geschützt wird die Rechtspflege, die auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen ist.

Voraussetzungen

Täter können nur Zeugen und Sachverständige sein – nicht der Beschuldigte selbst, der straflos lügen darf, und nicht die Partei im Zivilprozess (außer bei förmlicher Parteivernehmung). Falsch ist die Aussage, wenn sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt; erfasst wird auch das Verschweigen wesentlicher Umstände. Die Aussage muss vor Gericht oder einer eidlich vernehmungsbefugten Stelle erfolgen – die Lüge gegenüber der Polizei fällt nicht unter § 153 StGB (kann aber Strafvereitelung oder falsche Verdächtigung sein).

Strafmaß

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren – eine Geldstrafe sieht das Gesetz nicht vor, sie ist nur über minder schwere Umstände via Strafrahmenverschiebung erreichbar (§ 157 StGB: Aussagenotstand bei Gefahr eigener Verfolgung oder der von Angehörigen). Wer seine falsche Aussage rechtzeitig berichtigt, kann milder bestraft oder straflos gestellt werden (§ 158 StGB).

Häufige Fragen zu § 153 StGB

Welche Strafe droht für eine Falschaussage vor Gericht?
Drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe (§ 153 StGB) – der Strafrahmen sieht keine Geldstrafe vor. Unter Eid (Meineid, § 154 StGB) beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. Milderung ist möglich, wenn der Zeuge in der Not aussagte, sich selbst oder Angehörige zu belasten (§ 157 StGB).
Darf man als Beschuldigter vor Gericht lügen?
Der Beschuldigte macht sich durch Leugnen und Lügen zur eigenen Tat nicht strafbar – niemand muss sich selbst belasten. Grenzen: Er darf keine anderen fälschlich beschuldigen (§ 164 StGB) und keine Beweise fälschen. Zeugen dagegen müssen die Wahrheit sagen.
Ist Lügen bei der Polizei strafbar?
Nicht nach § 153 StGB – der gilt nur für Aussagen vor Gericht und eidlich vernehmungsbefugten Stellen. Wer bei der Polizei als Zeuge lügt, kann sich aber wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB), falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) strafbar machen.

Änderungsprotokoll zu § 153 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.