Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 192 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 192 StGB betrifft die Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises, die sogenannte Formalbeleidigung. Auch wenn eine behauptete Tatsache wahr ist, kann eine Bestrafung nach § 185 StGB in Betracht kommen, wenn sich die Beleidigung aus der Form der Äußerung oder den Umständen ergibt. Geschützt wird die Ehre auch bei wahren Aussagen.

Voraussetzungen

  • Wahre Tatsache: Der Wahrheitsbeweis für die behauptete oder verbreitete Tatsache ist erbracht.
  • Beleidigende Form: Eine Beleidigung ergibt sich aus der Form der Behauptung oder aus den Umständen der Äußerung.
  • Verweis auf § 185 StGB: Die Strafbarkeit richtet sich nach dem Beleidigungstatbestand.

Strafmaß

Die Strafe richtet sich nach § 185 StGB (Beleidigung). § 192 StGB stellt klar, dass der Wahrheitsbeweis die Strafbarkeit nicht ausschließt, wenn die Beleidigung in der Form liegt.

Praxis

Auch eine sachlich zutreffende Aussage kann strafbar sein, wenn sie in herabsetzender oder verächtlicher Form geäußert wird. Entscheidend ist nicht der Inhalt, sondern die ehrverletzende Einkleidung.

Häufige Fragen zu § 192 StGB

Kann eine wahre Aussage eine Beleidigung sein?
Ja. Nach § 192 StGB schließt der Beweis der Wahrheit die Bestrafung nicht aus, wenn sich die Beleidigung aus der Form oder den Umständen der Äußerung ergibt.
Was ist eine Formalbeleidigung?
Als Formalbeleidigung bezeichnet man den Fall, dass nicht der wahre Inhalt, sondern die herabsetzende Form der Äußerung die Ehrverletzung begründet.
Nach welcher Vorschrift wird bestraft?
Die Strafbarkeit richtet sich nach § 185 StGB (Beleidigung); § 192 StGB stellt lediglich klar, dass der Wahrheitsbeweis sie nicht ausschließt.

Änderungsprotokoll zu § 192 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.