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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 229 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Fahrlässige Körperverletzung begeht, wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht (§ 229 StGB): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Es ist das Massendelikt des Alltags – vom Auffahrunfall über den Sportunfall bis zum ärztlichen Behandlungsfehler.

Voraussetzungen

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Verkehrsregeln, Verkehrssicherungspflichten, Facharztstandard), Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit der Verletzung sowie Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Im Sport gilt: Regelkonformes und leicht regelwidriges Spiel ist vom stillschweigenden Einverständnis gedeckt – strafbar wird erst der grobe, rücksichtslose Regelverstoß.

Verfolgung und Praxis

Antragsdelikt (§ 230 StGB): Verfolgt wird auf Strafantrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse – das die Staatsanwaltschaft bei Verkehrsunfällen mit erheblichen Verletzungen regelmäßig bejaht. Üblich sind Geldstrafen per Strafbefehl; parallel laufen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, im Straßenverkehr reguliert über die Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen zu § 229 StGB

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 229 StGB) – in der Praxis meist eine Geldstrafe per Strafbefehl. Im Straßenverkehr können Fahrverbot oder Punkte hinzukommen; Schmerzensgeld wird zivilrechtlich geltend gemacht.
Wird jeder Verkehrsunfall mit Verletzten strafrechtlich verfolgt?
Ermittelt wird regelmäßig; verfolgt wird als Antragsdelikt auf Strafantrag des Verletzten oder bei besonderem öffentlichen Interesse. Bei Bagatellverletzungen und klarer Haftungslage stellt die Staatsanwaltschaft häufig ein – bei erheblichen Verletzungen oder Alkohol ist mit Strafbefehl zu rechnen.
Mache ich mich bei einem Sportunfall strafbar?
Bei regelkonformem Spiel nein – Verletzungsrisiken sind vom Einverständnis aller Teilnehmer gedeckt. Strafbar wird erst der grobe Regelverstoß: das brutale Foul weit nach dem Abpfiff, der Bodycheck abseits jedes Spielgeschehens. Die Schwelle liegt hoch, um den Sport nicht zu kriminalisieren.

Änderungsprotokoll zu § 229 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.