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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer die Körperverletzung

1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 224 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die gefährliche Körperverletzung verschärft die einfache Körperverletzung wegen der besonders riskanten Begehungsweise: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 StGB) – eine Geldstrafe ist nur im minder schweren Fall möglich.

Die fünf Varianten

  • Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (auch K.-o.-Tropfen).
  • Waffe oder gefährliches Werkzeug: jeder Gegenstand, der nach Art der Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen kann – Messer, Flasche, beschuhter Fuß beim Tritt.
  • Hinterlistiger Überfall: planmäßige Verdeckung der Angriffsabsicht (Auflauern).
  • Gemeinschaftliche Begehung: mindestens zwei Angreifer einvernehmlich am Tatort – der Klassiker bei Schlägereien.
  • Lebensgefährdende Behandlung: abstrakt lebensgefährliche Handlungen wie Würgen, massive Tritte gegen den Kopf.

Praxis

Die gefährliche Körperverletzung ist Offizialdelikt – anders als die einfache wird sie ohne Strafantrag verfolgt. Der Versuch ist strafbar. Bei schweren Dauerfolgen greift § 226 StGB, bei Todesfolge § 227 StGB; Schmerzensgeldansprüche laufen zivilrechtlich parallel und können im Adhäsionsverfahren gleich mitentschieden werden.

Häufige Fragen zu § 224 StGB

Was macht eine Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung?
Eine der fünf Begehungsweisen des § 224 StGB: Gift/K.-o.-Tropfen, Waffe oder gefährliches Werkzeug, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftliche Begehung oder lebensgefährdende Behandlung (z. B. Würgen, Tritte gegen den Kopf). Dann drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Zählt ein Schuh als gefährliches Werkzeug?
Der feste Schuh am Fuß gilt bei kraftvollen Tritten – insbesondere gegen Kopf oder Oberkörper – nach ständiger Rechtsprechung als gefährliches Werkzeug. Auch Alltagsgegenstände wie Gläser, Flaschen oder Gürtel werden es durch die Art ihrer Verwendung.
Ist eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten automatisch gefährliche Körperverletzung?
Greifen mindestens zwei Personen einvernehmlich gemeinsam an, liegt die gemeinschaftliche Begehung nahe (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) – auch wer „nur" festhält oder den Fluchtweg versperrt, kann erfasst sein. Zusätzlich existiert die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) bei schweren Folgen.

Änderungsprotokoll zu § 224 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.