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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 248c Entziehung elektrischer Energie

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 248c StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Entziehung elektrischer Energie bestraft, wer einer fremden elektrischen Anlage oder Einrichtung mittels eines dafür nicht bestimmten Leiters Strom entzieht, um ihn sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Weil Strom keine „Sache“ im Sinne des Diebstahls ist, schließt diese Norm eine Strafbarkeitslücke.

Voraussetzungen

  • Tathandlung: Entziehen fremder elektrischer Energie aus einer Anlage oder Einrichtung.
  • Mittel: Ein Leiter, der zur ordnungsgemäßen Entnahme nicht bestimmt ist (etwa unter Umgehung des Zählers).
  • Zueignungsabsicht: Absicht rechtswidriger Zueignung für sich oder einen Dritten.

Strafmaß

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar (Absatz 2). Die §§ 247 und 248a StGB gelten entsprechend, sodass bei Angehörigen oder geringwertiger Energie ein Strafantrag erforderlich ist (Absatz 3). Geschieht die Entziehung in Schädigungsabsicht (Absatz 4), Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; die Tat wird dann nur auf Antrag verfolgt.

Praxis

Typischer Fall ist das „Stromklauen“ durch Manipulation oder Umgehung des Stromzählers. Die Vorschrift ist dem Diebstahl (§ 242 StGB) nachgebildet, weil elektrische Energie mangels Sachqualität nicht davon erfasst wird.

Häufige Fragen zu § 248c StGB

Warum gibt es eine eigene Vorschrift für Strom?
Weil elektrische Energie keine körperliche Sache ist und deshalb nicht vom Diebstahl nach § 242 StGB erfasst wird. § 248c StGB schließt diese Lücke.
Ist das Anzapfen einer fremden Steckdose strafbar?
Es kommt darauf an. Strafbar ist die Entziehung mittels eines nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme bestimmten Leiters in Zueignungsabsicht, etwa durch Umgehung des Zählers.
Ist der Versuch strafbar?
Ja. § 248c Absatz 2 StGB stellt auch den Versuch der Entziehung elektrischer Energie unter Strafe.

Änderungsprotokoll zu § 248c StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.