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Strafgesetzbuch (StGB): Aufbau, Gliederung und wie Sie jeden Paragraphen finden

Von der Redaktion stgb.de Veröffentlicht am 23.07.2026 6 Min. Lesezeit

Strafgesetzbuch (StGB): Aufbau, Gliederung und wie Sie jeden Paragraphen finden

Allgemeiner und Besonderer Teil, die wichtigsten Abschnitte und wie Sie jeden Paragraphen im Strafgesetzbuch schnell finden – der Überblick.

Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Strafrechts. Es legt fest, welches Verhalten strafbar ist und welche Strafe droht. Wer sich einen Überblick verschaffen will, tut sich leichter, wenn er den Aufbau kennt: Das StGB ist streng gegliedert – und genau diese Gliederung hilft Ihnen, jeden Paragraphen schnell zu finden.

Zwei große Teile: Allgemeiner und Besonderer Teil

Das Strafgesetzbuch besteht aus zwei Teilen:

  • Allgemeiner Teil (§§ 1–79b): die Regeln, die für alle Straftaten gelten – etwa Versuch (§ 22 StGB), Täterschaft und Teilnahme (§ 25 StGB), Notwehr (§ 32 StGB), die Arten der Strafen sowie Bewährung und Verjährung.
  • Besonderer Teil (§§ 80–358): die einzelnen Straftatbestände – vom Diebstahl (§ 242 StGB) über Betrug (§ 263 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB) bis zu Tötungsdelikten wie Mord (§ 211 StGB).

Vereinfacht gesagt: Der Besondere Teil beschreibt, was verboten ist, der Allgemeine Teil, nach welchen Regeln bestraft wird.

Die Gliederung des Besonderen Teils

Der Besondere Teil ist in Abschnitte nach dem geschützten Rechtsgut sortiert. Ein paar Beispiele, an denen sich die Systematik gut zeigt:

  • Straftaten gegen die Person: Beleidigung (§ 185 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB).
  • Straftaten gegen das Vermögen: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Raub (§ 249 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB).
  • Straftaten gegen die Allgemeinheit: Brandstiftung (§ 306 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB).

So finden Sie einen bestimmten Paragraphen

Wenn Sie eine konkrete Vorschrift suchen, führen zwei Wege am schnellsten zum Ziel:

  1. Über die Nummer: Jeder Paragraph hat eine eigene Seite, z. B. § 242 Diebstahl. Wenn Sie die Nummer kennen, kommen Sie direkt dorthin.
  2. Über das Inhaltsverzeichnis: Im vollständigen Strafgesetzbuch sind alle Paragraphen nach Teilen und Abschnitten sortiert – ideal zum Stöbern und Nachschlagen.

Praktisch: Zu vielen Vorschriften gibt es neben dem amtlichen Wortlaut eine verständliche Erklärung mit häufigen Fragen. So verstehen Sie nicht nur, was im Gesetz steht, sondern auch, was es im Alltag bedeutet.

Amtlicher Wortlaut, immer aktuell

Das StGB wird regelmäßig geändert. Achten Sie deshalb darauf, eine aktuelle Fassung zu lesen. Der Gesetzestext auf stgb.de wird wöchentlich aus der amtlichen Publikation des Bundesamts für Justiz übernommen; zusätzlich steht das komplette Strafgesetzbuch als PDF zum Download bereit.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Vorwurf sollten Sie frühzeitig eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger hinzuziehen.

Häufige Fragen

Wie ist das Strafgesetzbuch aufgebaut?
Das StGB besteht aus dem Allgemeinen Teil (§§ 1–79b) mit den allgemeinen Regeln – etwa Versuch, Täterschaft, Notwehr und Strafarten – und dem Besonderen Teil (§§ 80–358) mit den einzelnen Straftatbeständen wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung.
Wo finde ich einen bestimmten Paragraphen im StGB?
Am schnellsten über die Paragraphennummer oder das Inhaltsverzeichnis des Strafgesetzbuchs, in dem alle Vorschriften nach Teilen und Abschnitten sortiert sind. Zu vielen Paragraphen gibt es zusätzlich eine verständliche Erklärung mit FAQ.
Was ist der Unterschied zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil?
Der Besondere Teil beschreibt, welches Verhalten strafbar ist (z. B. § 242 Diebstahl). Der Allgemeine Teil enthält die übergreifenden Regeln, nach denen bestraft wird – etwa zu Versuch, Teilnahme, Schuld und Strafzumessung.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Redaktion stgb.de Zuletzt aktualisiert am 27.07.2026