Kurz erklärt: Die räuberische Erpressung ist die Erpressung mit Raubmitteln: Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen (§ 255 StGB) – Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, mit allen Verschärfungen der §§ 250, 251 StGB.
Abgrenzung zum Raub
Nach der Rechtsprechung entscheidet das äußere Erscheinungsbild: Nimmt der Täter die Sache selbst weg, ist es Raub; lässt er sie sich geben, räuberische Erpressung. Praktisch ist die Unterscheidung oft bedeutungslos – die Strafrahmen sind identisch. Der Banküberfall („Geld her!") ist der Lehrbuchfall der räuberischen Erpressung, ebenso das „Abziehen" von Wertsachen unter Gewaltandrohung.
Strafmaß
Nicht unter einem Jahr; mit Waffen oder als Bande nicht unter drei Jahren, bei Verwendung der Waffe nicht unter fünf (§ 250 StGB); verursacht der Täter leichtfertig den Tod, lebenslange Freiheitsstrafe oder nicht unter zehn Jahren (§ 251 StGB). Auch die erzwungene Preisgabe von PINs, Kryptowährungs-Keys oder Überweisungen fällt unter § 255 StGB – das moderne „Home Invasion"-Szenario.