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Ratgeber

Strafen-Übersicht: Welche Strafe droht für welches Delikt?

Von der Redaktion stgb.de Veröffentlicht am 18.07.2026 7 Min. Lesezeit

Richterhammer auf dem Tisch – Strafrahmen der häufigsten Delikte im Überblick

Von Fahren ohne Führerschein bis Steuerhinterziehung: die Strafrahmen der häufigsten Delikte in vier Tabellen – und wann etwas nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Welche Strafe droht für welches Delikt? Diese Übersicht beantwortet die häufigsten „Strafe für …"-Fragen: vom Fahren ohne Führerschein über Schwarzfahren und illegales Streaming bis zur Steuerhinterziehung – mit dem jeweiligen Strafrahmen und dem wichtigen Unterschied, ob es sich überhaupt um eine Straftat oder nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Der entscheidende Unterschied

Nicht alles, was verboten ist, ist eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten (etwa Falschparken, TÜV überziehen, Ruhestörung) werden mit Bußgeld geahndet, tauchen nicht im Führungszeugnis auf und werden von der Verwaltungsbehörde verfolgt. Straftaten führen zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und können Geldstrafe (in Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Ab 90 Tagessätzen gilt man im Führungszeugnis als vorbestraft.

Verkehr

DeliktRechtsgrundlageSanktion
Fahren ohne Führerschein (nie besessen oder entzogen)§ 21 StVG – StraftatBis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Führerschein nur nicht dabei§ 75 FeV – Ordnungswidrigkeit10 Euro Verwarnungsgeld
Fahrerflucht / Unfallflucht§ 142 StGB – StraftatBis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, oft Entziehung der Fahrerlaubnis
Alkohol- oder Drogenfahrt mit Fahrunsicherheit§ 316 StGB – StraftatBis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis
Rote Ampel überfahrenStVO – Ordnungswidrigkeit90–360 Euro, 1–2 Punkte, ggf. Fahrverbot; bei Gefährdung ggf. § 315c StGB
TÜV überziehenStVZO – Ordnungswidrigkeit15–75 Euro, ab 8 Monaten 1 Punkt
Strafen im Verkehrsrecht (Stand: Juli 2026)

Mehr zum Thema Cannabis im Straßenverkehr – inklusive THC-Grenzwert und MPU – in unserem Beitrag Cannabis und Führerschein.

Eigentum und Vermögen

DeliktRechtsgrundlageSanktion
Diebstahl (auch Ladendiebstahl)§ 242 StGBBis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Tanken ohne zu bezahlen§ 263 oder § 246 StGBAls Betrug bis 5 Jahre; bei nachweisbarem Vergessen straflos (Zivilforderung bleibt)
Schwarzfahren§ 265a StGBBis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dazu 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt
Betrug (u. a. Online-Betrug)§ 263 StGBBis 5 Jahre, in schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre
Sachbeschädigung (auch Graffiti)§ 303 StGBBis 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Steuerhinterziehung§ 370 AOBis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen (ab ca. 50.000 Euro) 6 Monate bis 10 Jahre
Strafen bei Eigentums- und Vermögensdelikten (Stand: Juli 2026)

Ehre, Drohung und Urkunden

DeliktRechtsgrundlageSanktion
Beleidigung§ 185 StGBBis 1 Jahr, öffentlich bis 2 Jahre
Bedrohung§ 241 StGBBis 1 Jahr (Vergehen-Drohung), bis 2 Jahre (Verbrechen-Drohung), öffentlich bis 3 Jahre
Körperverletzung§ 223 StGBBis 5 Jahre; gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 6 Monate bis 10 Jahre
Urkundenfälschung§ 267 StGBBis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Hausfriedensbruch§ 123 StGBBis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Strafen bei Ehr-, Gewalt- und Urkundendelikten (Stand: Juli 2026)

Internet und Alltag

DeliktRechtsgrundlageSanktion
Illegales Streaming / Filesharing§§ 106 ff. UrhGBis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; praktisch v. a. Abmahnungen und Schadensersatz
Nicht ummelden nach Umzug§ 54 BMG – OrdnungswidrigkeitBußgeld bis 1.000 Euro (praktisch meist deutlich weniger)
Ruhestörung§ 117 OWiG – OrdnungswidrigkeitBußgeld bis 5.000 Euro (praktisch meist zweistellig)
Notrufmissbrauch§ 145 StGBBis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dazu Einsatzkosten
Strafen und Bußgelder im Alltag (Stand: Juli 2026)

Wie sich die konkrete Strafe bemisst

Der Strafrahmen ist nur die äußere Grenze. Innerhalb davon berücksichtigt das Gericht Vorstrafen, Geständnis, Schadenswiedergutmachung und die Umstände der Tat (§ 46 StGB). Ersttäter kommen bei leichteren Delikten meist mit einer Geldstrafe davon – gezahlt in Tagessätzen: Die Anzahl (5 bis 360) spiegelt die Schuld, die Höhe eines Tagessatzes ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens – überschlagen lässt sich das mit unserem Tagessatz-Rechner. Häufig wird ein Verfahren auch gegen Auflagen eingestellt (§ 153a StPO) – dann bleibt es ohne Verurteilung. Wann eine Verurteilung im Führungszeugnis erscheint, erklärt der Führungszeugnis-Ratgeber.

Was ein Strafbefehl bedeutet und wann sich ein Einspruch lohnt, erklären wir im Beitrag Strafbefehl erhalten: Einspruch ja oder nein?.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Ordnungswidrigkeiten (Falschparken, TÜV überziehen, Ruhestörung) werden von Verwaltungsbehörden mit Bußgeld geahndet und erscheinen nicht im Führungszeugnis. Straftaten verfolgt die Staatsanwaltschaft; es drohen Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe, und ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt – weil er nie eine hatte oder sie entzogen wurde –, begeht eine Straftat nach § 21 StVG: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Nur den Führerschein nicht dabeizuhaben ist dagegen eine Ordnungswidrigkeit mit 10 Euro Verwarnungsgeld.
Ist Tanken ohne Bezahlen immer strafbar?
Nein. Wer von Anfang an nicht zahlen will, begeht Betrug (§ 263 StGB). Wer das Bezahlen nachweislich schlicht vergisst, handelt ohne Vorsatz und bleibt straflos – die Tankstelle kann den Betrag aber zivilrechtlich nachfordern. In der Praxis ermitteln die Behörden zunächst regelmäßig wegen Betrugs.
Wie wird eine Geldstrafe berechnet?
In Tagessätzen: Die Anzahl (5 bis 360) richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem Nettoeinkommen (ein Dreißigstel des Monatsnettos). 30 Tagessätze bei 2.400 Euro netto ergeben also 2.400 Euro Geldstrafe. Ab 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis.
Kommt jede Strafe ins Führungszeugnis?
Nein. Ordnungswidrigkeiten nie. Bei Straftaten erscheint eine erste Verurteilung im Führungszeugnis erst ab 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe. Im Bundeszentralregister wird allerdings jede Verurteilung eingetragen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Redaktion stgb.de Zuletzt aktualisiert am 19.07.2026