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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 270 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 270 StGB stellt klar, dass die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr der Täuschung eines Menschen im Rechtsverkehr gleichsteht. Die Vorschrift ist keine eigenständige Straftat, sondern eine Gleichstellungsregel.

Voraussetzungen

  • Datenverarbeitung: Statt eines Menschen wird ein automatisierter Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst.
  • Fälschliche Beeinflussung: Diese Beeinflussung geschieht in einer Weise, die einer Täuschung entspricht.
  • Gleichstellung: Rechtsfolge ist, dass Tatbestände, die eine Täuschung im Rechtsverkehr voraussetzen, auch bei Manipulation der Datenverarbeitung erfüllt sein können.

Strafmaß

§ 270 StGB enthält selbst keinen eigenen Strafrahmen. Die Strafe richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift, die eine Täuschung im Rechtsverkehr voraussetzt, etwa der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Verwandt ist § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten).

Praxis

Die Norm passt klassische Täuschungstatbestände an die elektronische Datenverarbeitung an. Sie stellt sicher, dass die Manipulation automatisierter Vorgänge nicht straffrei bleibt, nur weil kein Mensch unmittelbar getäuscht wird.

Häufige Fragen zu § 270 StGB

Ist § 270 StGB eine eigene Straftat?
Nein. Die Vorschrift enthält keinen eigenen Straftatbestand und keinen eigenen Strafrahmen. Sie stellt lediglich die Manipulation einer Datenverarbeitung der Täuschung eines Menschen gleich.
Wozu dient diese Gleichstellung?
Sie sorgt dafür, dass Tatbestände, die eine Täuschung im Rechtsverkehr verlangen, auch dann greifen, wenn statt eines Menschen ein Computer manipuliert wird. So bleiben elektronische Vorgänge geschützt.
Nach welcher Vorschrift richtet sich die Strafe?
Die Strafe ergibt sich aus der jeweils einschlägigen Vorschrift, die eine Täuschung voraussetzt, beispielsweise § 267 StGB. § 270 StGB selbst nennt keine Strafe.

Änderungsprotokoll zu § 270 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.