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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 278 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 278 StGB bestraft das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Erfasst wird ein Arzt oder eine andere approbierte Medizinalperson, die zur Täuschung im Rechtsverkehr ein inhaltlich falsches Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt.

Voraussetzungen

  • Approbierte Person: Täter ist ein Arzt oder eine andere approbierte Medizinalperson, die tatsächlich berechtigt ist, solche Zeugnisse auszustellen.
  • Unrichtiges Zeugnis: Das ausgestellte Zeugnis über den Gesundheitszustand ist inhaltlich falsch.
  • Täuschungsabsicht: Der Täter handelt zur Täuschung im Rechtsverkehr.

Strafmaß

Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (etwa gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges unrichtiges Ausstellen von Impf- oder Testnachweisen) beträgt die Strafe drei Monate bis fünf Jahre. Verwandt sind § 277 StGB und § 279 StGB.

Praxis

Die Vorschrift betrifft den Missbrauch der ärztlichen Vertrauensstellung, etwa das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten oder unrichtigen Krankschreibungen. Besondere Bedeutung erlangte sie bei falschen Impf- und Testbescheinigungen.

Häufige Fragen zu § 278 StGB

Wer kann sich nach § 278 StGB strafbar machen?
Nur ein Arzt oder eine andere approbierte Medizinalperson, die tatsächlich zur Ausstellung berechtigt ist, aber ein inhaltlich unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellt.
Ist ein Gefälligkeitsattest strafbar?
Wenn ein Arzt bewusst ein inhaltlich falsches Attest über den Gesundheitszustand ausstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, erfüllt dies den Tatbestand des § 278 StGB.
Was ist ein besonders schwerer Fall?
Ein solcher liegt in der Regel vor, wenn ein Arzt gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied unrichtige Impfnachweise oder Testzertifikate zu übertragbaren Krankheiten ausstellt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Änderungsprotokoll zu § 278 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.