- 1.
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einem Richter:ein Mitglied eines ausländischen und eines internationalen Gerichts;
- 2.
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einem sonstigen Amtsträger:
- a)
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ein Bediensteter eines ausländischen Staates und eine Person, die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben für einen ausländischen Staat wahrzunehmen;
- b)
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ein Bediensteter einer internationalen Organisation und eine Person, die beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen;
- c)
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ein Soldat eines ausländischen Staates und ein Soldat, der beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen.
- 1.
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einem Richter:ein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes;
- 2.
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einem sonstigen Amtsträger:ein Bediensteter des Internationalen Strafgerichtshofes.
- 1.
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einem Soldaten der Bundeswehr:ein Soldat der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich zur Zeit der Tat im Inland aufhalten;
- 2.
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einem sonstigen Amtsträger:ein Bediensteter dieser Truppen;
- 3.
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einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten:eine Person, die bei den Truppen beschäftigt oder für sie tätig und auf Grund einer allgemeinen oder besonderen Anweisung einer höheren Dienststelle der Truppen zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten förmlich verpflichtet worden ist.