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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 339 Rechtsbeugung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 339 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Rechtsbeugung bestraft Richter, andere Amtsträger und Schiedsrichter, die bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst das Recht zugunsten oder zum Nachteil einer Partei beugen. Sie schützt das Vertrauen in eine unabhängige und gesetzestreue Rechtspflege.

Voraussetzungen

  • Täterkreis: Täter ist ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter.
  • Rechtssache: Der Täter leitet oder entscheidet eine Rechtssache.
  • Beugung des Rechts: Er macht sich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig.

Strafmaß

Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Damit handelt es sich um ein Verbrechen. Eine Verurteilung führt bei Richtern und Beamten regelmäßig zum Verlust des Amtes. Verwandte Amtsdelikte sind § 332 StGB und § 331 StGB.

Praxis

Die Rechtsprechung legt den Begriff der Rechtsbeugung eng aus und verlangt einen elementaren, bewussten Verstoß gegen das Recht, nicht bloß eine vertretbare Fehlentscheidung. Damit soll die richterliche Unabhängigkeit gewahrt bleiben.

Häufige Fragen zu § 339 StGB

Ist jede falsche Gerichtsentscheidung Rechtsbeugung?
Nein. Die Rechtsprechung verlangt einen bewussten, elementaren Verstoß gegen das Recht. Eine bloß fehlerhafte, aber vertretbare Entscheidung genügt nicht.
Wer kann Täter sein?
Neben Richtern kommen auch andere Amtsträger, etwa Staatsanwälte in bestimmten Funktionen, sowie Schiedsrichter als Täter in Betracht.
Welche Folgen hat eine Verurteilung für einen Richter?
Da es sich um ein Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr handelt, führt eine Verurteilung bei Richtern und Beamten regelmäßig zum Verlust des Amtes.

Änderungsprotokoll zu § 339 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.