Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 340 Körperverletzung im Amt

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 340 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 340 StGB stellt die Körperverletzung im Amt unter Strafe. Erfasst wird ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt. Geschützt werden die körperliche Unversehrtheit und das Vertrauen in eine rechtmäßige Amtsausübung.

Voraussetzungen

  • Tätereigenschaft: Der Täter ist Amtsträger.
  • Dienstbezug: Die Tat wird während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst begangen.
  • Tathandlung: Begehen oder Begehenlassen einer Körperverletzung.

Strafmaß

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. In minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar. Die §§ 224 bis 229 StGB gelten entsprechend.

Praxis

Praktisch bedeutsam sind etwa Fälle unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte im Dienst. Über die Verweisung gelten die Qualifikationen der gefährlichen und schweren Körperverletzung entsprechend.

Häufige Fragen zu § 340 StGB

Wer kann Täter einer Körperverletzung im Amt sein?
Täter kann nur ein Amtsträger sein, der die Körperverletzung während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begeht.
Warum ist die Strafe höher als bei einfacher Körperverletzung?
§ 340 StGB berücksichtigt den Missbrauch der amtlichen Stellung. Der Strafrahmen liegt daher höher als bei der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB.
Gelten auch die Qualifikationen der Körperverletzung?
Ja. Nach § 340 Absatz 3 StGB gelten die §§ 224 bis 229 StGB, etwa zur gefährlichen und schweren Körperverletzung, entsprechend.

Änderungsprotokoll zu § 340 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.