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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 306d Fahrlässige Brandstiftung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 306d StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die fahrlässige Brandstiftung erfasst Brände, die nicht vorsätzlich, sondern durch Unachtsamkeit verursacht werden. Sie knüpft an die Tatbestände des § 306 StGB und § 306a StGB an, verlangt aber kein absichtliches Handeln.

Voraussetzungen

  • Objektbezug: Betroffen sind Objekte im Sinne des § 306 Abs. 1 oder des § 306a StGB.
  • Fahrlässigkeit: Der Täter setzt das Objekt fahrlässig in Brand oder verursacht die Gefahr fahrlässig.
  • Doppelte Fahrlässigkeit (Absatz 2): In den Fällen des § 306a Abs. 2 handelt der Täter fahrlässig und verursacht auch die Gefahr fahrlässig.

Strafmaß

Nach Absatz 1 beträgt die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die vorsätzlichen Grunddelikte finden sich in § 306 StGB und § 306a StGB.

Praxis

Typische Fälle sind das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, unsachgemäßer Umgang mit Feuer oder technische Fehler durch Nachlässigkeit. Entscheidend ist, ob der Brand bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre.

Häufige Fragen zu § 306d StGB

Kann ein versehentlicher Wohnungsbrand strafbar sein?
Ja. Wer durch Unachtsamkeit ein bewohntes Gebäude in Brand setzt, kann sich nach dieser Vorschrift strafbar machen, auch ohne dass jemand zu Schaden kommt.
Ist eine Geldstrafe möglich?
Ja, das Gesetz sieht ausdrücklich neben der Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe vor. Die konkrete Sanktion richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Reicht schon leichte Unachtsamkeit?
Fahrlässigkeit setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde und der Brand dadurch vorhersehbar und vermeidbar war.

Änderungsprotokoll zu § 306d StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.