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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 313 Herbeiführen einer Überschwemmung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) § 308 Absatz 2 und 4 bis 7 gilt entsprechend.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 313 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift bestraft das Herbeiführen einer Überschwemmung, wenn dadurch Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Sie schützt vor der gemeingefährlichen Wirkung großer Wassermassen.

Voraussetzungen

  • Überschwemmung: Der Täter führt eine Überschwemmung herbei, etwa durch Zerstörung eines Deiches oder Öffnen einer Talsperre.
  • Konkrete Gefahr: Dadurch werden Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Strafmaß

Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Über den Verweis auf § 308 StGB gelten die dortigen Regelungen zu schweren Folgen, Todesfolge, minder schweren Fällen und fahrlässiger Begehung entsprechend. Bei fahrlässiger Verursachung droht daher Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Praxis

Praktisch bedeutsam sind Fälle des Deichbruchs oder der Manipulation an Wasserbauwerken. Die Vorschrift setzt eine überörtliche, für eine unbestimmte Zahl von Personen oder Sachen gefährliche Wassermenge voraus.

Häufige Fragen zu § 313 StGB

Was zählt als Überschwemmung?
Gemeint ist das Ausbreiten einer erheblichen Wassermenge über Land, die für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder Sachen gefährlich werden kann.
Ist auch fahrlässiges Handeln strafbar?
Ja. Über den Verweis auf § 308 StGB ist auch die fahrlässige Verursachung der Gefahr mit Strafe bedroht, mit einem milderen Rahmen.
Gilt das auch bei Manipulation an einem Staudamm?
Ja, wenn dadurch eine gefährliche Überschwemmung herbeigeführt wird, die Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Änderungsprotokoll zu § 313 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.