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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 54 Bildung der Gesamtstrafe

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.

(2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 54 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift bestimmt, wie eine Gesamtstrafe aus mehreren Einzelstrafen berechnet wird. Grundlage ist die höchste verwirkte Einzelstrafe, die angemessen erhöht wird.

Voraussetzungen

  • Ausgangspunkt: Die Gesamtstrafe wird durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe gebildet, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe.
  • Gesamtwürdigung: Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Taten zusammenfassend gewürdigt.
  • Obergrenzen: Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre, bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

Bedeutung

Die Norm setzt die in § 53 StGB angeordnete Gesamtstrafenbildung praktisch um. Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, lautet auch die Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe. Bei einer Kombination aus Freiheits- und Geldstrafe entspricht für die Berechnung ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

Praxis

Weil die Gesamtstrafe geringer sein muss als die Summe der Einzelstrafen, profitiert der Verurteilte von einem gewissen Abschlag. Wie stark die höchste Einzelstrafe erhöht wird, liegt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Ermessen des Gerichts und hängt vom Gesamtbild der Taten ab. Die Höchstgrenze von fünfzehn Jahren gilt auch dann, wenn die Summe der Einzelstrafen höher läge.

Häufige Fragen zu § 54 StGB

Wie hoch darf eine Gesamtstrafe höchstens sein?
Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen und bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre, bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.
Wie wird die Gesamtstrafe berechnet?
Sie wird gebildet, indem die höchste verwirkte Einzelstrafe angemessen erhöht wird. Dabei werden die Person des Täters und alle Taten zusammenfassend gewürdigt.
Was gilt, wenn eine Einzelstrafe lebenslang ist?
Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, wird auch als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.

Änderungsprotokoll zu § 54 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.