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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 124 Schwerer Hausfriedensbruch

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 124 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift bestraft den schweren Hausfriedensbruch durch eine Menschenmenge. Erfasst wird das gemeinsame, gewaltbereite Eindringen einer zusammengerotteten Menge in fremde Räume.

Voraussetzungen

  • Zusammenrottung: Eine Menschenmenge rottet sich öffentlich zusammen.
  • Gewaltabsicht: Sie handelt in der Absicht, mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen zu begehen.
  • Widerrechtliches Eindringen: Die Menge dringt widerrechtlich in die Wohnung, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder in dem öffentlichen Dienst gewidmete Räume ein.

Strafmaß

Jeder, der an diesen Handlungen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Strafbar ist bereits die Teilnahme an dem gemeinsamen Eindringen; es kommt nicht darauf an, ob der Einzelne selbst Gewalt ausübt.

Praxis

Die Vorschrift richtet sich gegen die besondere Gefahr, die von einer gewaltbereiten Menschenmenge ausgeht. Anders als beim einfachen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) steht hier das kollektive Vorgehen im Vordergrund. Entscheidend ist die gemeinsame Gewaltabsicht zum Zeitpunkt des Eindringens.

Häufige Fragen zu § 124 StGB

Muss ich selbst Gewalt ausüben, um strafbar zu sein?
Nein. Bestraft wird jeder, der an dem gemeinsamen widerrechtlichen Eindringen der zusammengerotteten Menge teilnimmt, unabhängig von eigener Gewaltausübung.
Worin liegt der Unterschied zum einfachen Hausfriedensbruch?
Der schwere Hausfriedensbruch setzt eine zusammengerottete Menschenmenge mit gemeinsamer Gewaltabsicht voraus. Der einfache Hausfriedensbruch nach § 123 StGB betrifft das Eindringen Einzelner.
Welche Räume sind geschützt?
Wohnungen, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen sowie abgeschlossene Räume, die dem öffentlichen Dienst gewidmet sind.

Änderungsprotokoll zu § 124 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.