Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
eine Schußwaffe bei sich führt,
2.
eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
3.
durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4.
plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 125a StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift regelt den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs. Sie erhöht die Strafe für gewalttätige Ausschreitungen aus einer Menschenmenge heraus, wenn erschwerende Umstände hinzukommen.

Voraussetzungen

  • Landfriedensbruch: Zugrunde liegt ein Fall des § 125 Abs. 1 StGB, also Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus.
  • Erschwerende Umstände: Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schusswaffe oder eine andere Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt.
  • Weitere Regelbeispiele: Ebenso, wenn er einen anderen durch Gewalt in Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung bringt oder plündert oder bedeutenden Schaden anrichtet.

Strafmaß

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der einfache Landfriedensbruch nach § 125 StGB ist demgegenüber milder bedroht. Die genannten Umstände sind Regelbeispiele; das Gericht prüft im Einzelfall, ob ausnahmsweise doch kein besonders schwerer Fall vorliegt.

Praxis

Die Vorschrift betrifft insbesondere gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen, Fußballspielen oder Krawallen. Bereits das Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat kann den erhöhten Strafrahmen auslösen. Das Plündern und das Anrichten bedeutenden Sachschadens sind weitere typische Konstellationen.

Häufige Fragen zu § 125a StGB

Wann wird aus einem Landfriedensbruch ein besonders schwerer Fall?
In der Regel, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, jemanden in schwere Gefahr bringt oder plündert beziehungsweise bedeutenden Schaden anrichtet.
Wie hoch ist die Strafe im besonders schweren Fall?
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der einfache Landfriedensbruch nach § 125 StGB ist milder bedroht.
Reicht schon das Mitführen einer Waffe?
Ja, das Mitführen einer Schusswaffe oder einer anderen Waffe beziehungsweise eines gefährlichen Werkzeugs ist ein Regelbeispiel für den besonders schweren Fall.

Änderungsprotokoll zu § 125a StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.