Zum Inhalt springen
stgb.de

Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 178 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Diese Vorschrift regelt die Todesfolge bei sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung nach § 177 StGB.

Voraussetzungen

  • Grunddelikt: Es muss ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vorliegen.
  • Tod des Opfers: Der Täter muss durch diese Tat den Tod des Opfers verursacht haben.
  • Wenigstens Leichtfertigkeit: Hinsichtlich der Todesfolge genügt Leichtfertigkeit, also eine besonders grobe Fahrlässigkeit.

Strafmaß

Der Strafrahmen ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Praxis

Es handelt sich um eine Erfolgsqualifikation, die an das Sexualdelikt des § 177 StGB anknüpft. Die Todesfolge muss nicht gewollt sein; es reicht, dass der Täter sie leichtfertig herbeiführt. Wird der Tod vorsätzlich verursacht, kommt zusätzlich ein Tötungsdelikt in Betracht.

Häufige Fragen zu § 178 StGB

Muss der Täter den Tod gewollt haben?
Nein. Es genügt, dass er den Tod des Opfers wenigstens leichtfertig, also besonders grob fahrlässig, verursacht hat. Bei vorsätzlicher Tötung kommen zusätzlich Tötungsdelikte in Betracht.
Auf welche Grundtaten bezieht sich § 178 StGB?
Die Vorschrift knüpft an den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung nach § 177 StGB an. Nur wenn eine dieser Taten zum Tod führt, greift § 178 StGB.
Welche Strafe ist möglich?
Vorgesehen ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Es zählt damit zu den am schwersten bestraften Sexualdelikten.

Änderungsprotokoll zu § 178 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.