Strafgesetzbuch · Besonderer Teil
§ 184g Jugendgefährdende Prostitution
Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft
Wer der Prostitution
- 1.
- in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
- 2.
- in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
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