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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
bestraft wird.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 183 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 183 StGB bestraft exhibitionistische Handlungen: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Die Norm ist als reines Männerdelikt formuliert – entblößen sich Frauen, kommt nur die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) in Betracht.

Voraussetzungen

Exhibitionistisch handelt, wer sein Geschlechtsteil einem anderen ungefragt zeigt, um sich dadurch sexuell zu erregen; das Opfer muss sich belästigt fühlen. Verfolgt wird nur auf Strafantrag, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht das besondere öffentliche Interesse. Nacktheit ohne sexuellen Bezug – FKK, der „Flitzer" – ist kein Exhibitionismus, kann aber als Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit, § 118 OWiG) oder nach § 183a StGB relevant werden.

Besonderheit: Therapie vor Strafe

Das Gesetz erkennt den häufig zwanghaften Charakter an: Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann auch bei ungünstiger Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine Heilbehandlung Erfolg verspricht (§ 183 Abs. 3 StGB). Für Betroffene ist damit die Therapieauflage der Regelweg.

Häufige Fragen zu § 183 StGB

Welche Strafe droht einem Exhibitionisten?
Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 183 StGB); verfolgt wird grundsätzlich nur auf Strafantrag. Das Gericht kann die Strafaussetzung großzügig handhaben, wenn eine Therapie Erfolg verspricht – der Tatbestand ist bewusst behandlungsorientiert ausgestaltet.
Können sich auch Frauen des Exhibitionismus strafbar machen?
Nach § 183 StGB nicht – die Norm erfasst nur Männer. Bei Frauen kommt die Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) in Betracht, wenn sexuelle Handlungen öffentlich vorgenommen werden und Ärgernis erregen. Diese Ungleichbehandlung wird rechtspolitisch immer wieder kritisiert.
Ist Nacktsein in der Öffentlichkeit strafbar?
Bloße Nacktheit ohne sexuellen Bezug ist keine Straftat, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit (grob ungehörige Belästigung, § 118 OWiG). Strafbar wird es erst bei sexuell motiviertem Entblößen gegenüber anderen (§ 183 StGB) oder öffentlichen sexuellen Handlungen (§ 183a StGB).

Änderungsprotokoll zu § 183 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.