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Strafgesetzbuch · Besonderer Teil

§ 184i Sexuelle Belästigung

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 184i StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 184i StGB stellt die sexuelle Belästigung unter Strafe: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die 2016 eingeführte Norm schließt die Lücke unterhalb des sexuellen Übergriffs – der Griff ans Gesäß oder an die Brust ist seither eindeutig strafbar.

Voraussetzungen

Erforderlich ist eine körperliche Berührung mit Sexualbezug – anzügliche Sprüche, Hinterherpfeifen oder Gesten genügen nicht (sie können aber Beleidigung sein). Die Berührung muss unterhalb der Erheblichkeitsschwelle der „sexuellen Handlung" bleiben; sonst greift der schärfere § 177 StGB. Verfolgt wird auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse.

Strafmaß

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; wenn die Tat aus einer Gruppe heraus begangen wird, drohen nach § 184j StGB auch den übrigen Gruppenmitgliedern Strafen. In der Praxis enden Erstfälle meist mit Geldstrafen – daneben stehen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung bis Kündigung) und Ansprüche nach dem AGG.

Häufige Fragen zu § 184i StGB

Ist Grapschen strafbar?
Ja. Sexuell bestimmte körperliche Berührungen, die das Opfer belästigen – der Griff ans Gesäß, an Brust oder Oberschenkel –, sind nach § 184i StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Erhebliche sexuelle Handlungen fallen unter den schärferen § 177 StGB.
Sind anzügliche Sprüche oder Pfiffe sexuelle Belästigung im Sinne des StGB?
Nein, § 184i StGB verlangt eine körperliche Berührung. Verbale Belästigungen können aber als Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar sein und lösen am Arbeitsplatz Ansprüche nach dem AGG sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen aus.
Muss das Opfer die Belästigung anzeigen?
Die sexuelle Belästigung ist relatives Antragsdelikt: Verfolgt wird auf Strafantrag (drei Monate Frist) oder wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht – was bei Übergriffen im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz häufig geschieht.

Änderungsprotokoll zu § 184i StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.