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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 18 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 18 StGB regelt die schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen. Manche Delikte sehen eine höhere Strafe vor, wenn die Tat eine schwere Folge nach sich zieht, etwa den Tod des Opfers. Diese verschärfte Strafe trifft den Täter oder Teilnehmer aber nur, wenn ihm bezüglich dieser Folge zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Voraussetzungen

  • Erfolgsqualifiziertes Delikt: Das Gesetz knüpft an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe.
  • Wenigstens Fahrlässigkeit: Dem Täter oder Teilnehmer muss hinsichtlich dieser Folge mindestens Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  • Zurechenbarkeit der Folge: Ein rein zufälliger, für niemanden vorhersehbarer Erfolg reicht nicht aus.

Bedeutung

Die Vorschrift verhindert eine reine Erfolgshaftung. Eine deutlich höhere Strafe darf nur verhängt werden, wenn dem Täter die schwere Folge persönlich zum Vorwurf gemacht werden kann, sei es auch nur als Fahrlässigkeit.

Praxis

Typisches Beispiel ist die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Der Täter wollte nur verletzen, das Opfer stirbt aber. Die hohe Strafe greift nur, wenn der Tod für den Täter vorhersehbar war.

Häufige Fragen zu § 18 StGB

Was regelt § 18 StGB?
Er bestimmt, dass eine höhere Strafe wegen einer besonderen Tatfolge nur greift, wenn dem Täter bezüglich dieser Folge mindestens Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Reicht es, dass die schwere Folge einfach eingetreten ist?
Nein. Ein bloßer Zusammenhang genügt nicht. Der Täter muss die Folge zumindest fahrlässig verursacht haben, sie also vorhersehen können.
Für welche Delikte ist die Vorschrift wichtig?
Vor allem für erfolgsqualifizierte Delikte wie die Körperverletzung mit Todesfolge, bei denen eine schwere Folge die Strafe erhöht.

Änderungsprotokoll zu § 18 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.