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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 15 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: § 15 StGB enthält eine Grundregel des Strafrechts: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln – es sei denn, das Gesetz stellt fahrlässiges Handeln ausdrücklich unter Strafe. Deshalb gibt es eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), aber keinen fahrlässigen Diebstahl und keine fahrlässige Sachbeschädigung.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatumstände – wobei schon bedingter Vorsatz genügt: Wer den Erfolg für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und den Erfolg dadurch verursacht, obwohl er ihn hätte vorhersehen und vermeiden können.

Praktische Bedeutung

Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit entscheidet oft über Jahre Freiheitsstrafe – prominent bei Raser-Fällen: Wer tödliche Folgen billigend in Kauf nimmt, wird wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung.

Häufige Fragen zu § 15 StGB

Was bedeutet bedingter Vorsatz?
Der Täter hält den Erfolg für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf – nach dem Motto „na wenn schon". Das genügt für eine Vorsatztat. Bei bewusster Fahrlässigkeit vertraut der Täter dagegen ernsthaft darauf, dass nichts passiert.
Ist Fahrlässigkeit immer strafbar?
Nein. Fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wo das Gesetz es ausdrücklich anordnet (§ 15 StGB) – etwa bei Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Brandstiftung (§ 306d StGB). Einen fahrlässigen Diebstahl oder Betrug gibt es nicht.
Warum werden Raser manchmal wegen Mordes verurteilt?
Wenn das Gericht bedingten Tötungsvorsatz feststellt: Wer bei einem illegalen Rennen tödliche Kollisionen für möglich hält und sich damit abfindet, handelt vorsätzlich. Dann kommen Totschlag oder – etwa bei gemeingefährlichen Mitteln – Mord in Betracht statt nur fahrlässiger Tötung.

Änderungsprotokoll zu § 15 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.