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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 38 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift legt fest, wie lange eine Freiheitsstrafe dauern kann. Sie unterscheidet die zeitige Freiheitsstrafe mit festem Rahmen von der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Voraussetzungen

  • Zeitige Freiheitsstrafe: Sie gilt immer dann, wenn das Gesetz keine lebenslange Freiheitsstrafe androht.
  • Höchstmaß: Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt höchstens fünfzehn Jahre.
  • Mindestmaß: Sie beträgt mindestens einen Monat.

Bedeutung

Die Vorschrift bildet den allgemeinen Rahmen für alle Freiheitsstrafen. Der genaue Strafrahmen einer einzelnen Tat ergibt sich jedoch stets aus dem jeweiligen Straftatbestand, der innerhalb dieser Grenzen ein eigenes Mindest- und Höchstmaß festlegen kann. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Sanktion des deutschen Strafrechts.

Praxis

Auch wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann nach § 57a StGB in der Regel nach fünfzehn Jahren die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung beantragen, sofern nicht die besondere Schwere der Schuld entgegensteht. Bei zeitigen Freiheitsstrafen kommt eine vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB in Betracht.

Häufige Fragen zu § 38 StGB

Wie lange kann eine zeitige Freiheitsstrafe höchstens dauern?
Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt höchstens fünfzehn Jahre und mindestens einen Monat. Der konkrete Rahmen ergibt sich aus dem jeweiligen Straftatbestand.
Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe?
Sie ist die schwerste Strafe des deutschen Strafrechts und zeitlich nicht von vornherein begrenzt. In der Regel kann aber nach fünfzehn Jahren eine Aussetzung des Strafrestes nach § 57a StGB geprüft werden.
Was ist das gesetzliche Mindestmaß einer Freiheitsstrafe?
Das allgemeine Mindestmaß der Freiheitsstrafe beträgt einen Monat, soweit der jeweilige Tatbestand kein höheres Mindestmaß vorsieht.

Änderungsprotokoll zu § 38 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.