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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 40 Verhängung in Tagessätzen

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 40 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift regelt, wie eine Geldstrafe berechnet wird. Sie wird nicht als fester Betrag, sondern in Tagessätzen verhängt, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Verurteilten richtet.

Voraussetzungen

  • Zahl der Tagessätze: Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig und spiegelt die Schwere der Tat wider.
  • Höhe des Tagessatzes: Sie richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, in der Regel nach dem Nettoeinkommen pro Tag, und beträgt mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro.
  • Schätzung möglich: Einkünfte und Vermögen dürfen geschätzt werden, wenn genaue Angaben fehlen.

Bedeutung

Das Tagessatzsystem soll bewirken, dass eine Geldstrafe alle Verurteilten wirtschaftlich gleich hart trifft, unabhängig vom Einkommen. Die Zahl der Tagessätze zeigt das Gewicht der Tat, die Höhe des Einzelsatzes passt die Strafe an die finanzielle Leistungsfähigkeit an. Im Urteil werden stets Zahl und Höhe der Tagessätze getrennt genannt.

Praxis

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, dem verbleibt zumindest das zum Leben unerlässliche Minimum; unter Umständen sind Ratenzahlungen möglich. Wird die Geldstrafe uneinbringlich, tritt nach § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle. Ab neunzig Tagessätzen kann ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen.

Häufige Fragen zu § 40 StGB

Wie wird die Höhe einer Geldstrafe bestimmt?
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem täglichen Nettoeinkommen des Verurteilten.
Wie hoch kann ein einzelner Tagessatz sein?
Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt, je nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.
Was passiert, wenn ich die Geldstrafe nicht zahlen kann?
Kann die Geldstrafe nicht eingetrieben werden, tritt nach § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle. Häufig lassen sich vorher aber Ratenzahlungen mit der Vollstreckungsbehörde vereinbaren.

Änderungsprotokoll zu § 40 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.