- 1.
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die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2.
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die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3.
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die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4.
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die Führungsaufsicht,
- 5.
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die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6.
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das Berufsverbot.
§ 61 Übersicht
Hinweis:
Die hier veröffentlichte Fassung des Strafgesetzbuch (StGB) wurde zuletzt am 04. Februar 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgerufen. Veröffentlichungen auf dieser Website erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.