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Strafgesetzbuch · Allgemeiner Teil

§ 52 Tateinheit

Stand: 17.07.2026 Quelle: gesetze-im-internet.de (amtlich) Täglich auf Änderungen geprüft

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.

(4) Auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) muss oder kann erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.

Hinweis: Diese Seite wird täglich automatisch aus der amtlichen XML-Publikation des Bundesamts für Justiz aktualisiert. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

§ 52 StGB einfach erklärt

Kurz erklärt: Die Vorschrift regelt den Fall, dass eine einzige Handlung mehrere Strafgesetze verletzt oder dasselbe Gesetz mehrfach. In diesem Fall wird nur eine einzige Strafe verhängt (Tateinheit).

Voraussetzungen

  • Eine Handlung: Dieselbe Handlung muss mehrere Strafgesetze oder dasselbe Gesetz mehrmals verletzen.
  • Nur eine Strafe: Es wird nur auf eine Strafe erkannt, nicht auf mehrere nebeneinander.
  • Schwerstes Gesetz maßgeblich: Die Strafe richtet sich nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht; sie darf aber nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

Bedeutung

Die Tateinheit verhindert eine mehrfache Bestrafung für ein einheitliches Geschehen. Das Gericht bestimmt den Strafrahmen aus dem strengsten der verletzten Gesetze, muss aber die Mindeststrafen der übrigen Gesetze beachten. Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen können verhängt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorsieht.

Praxis

Ob Tateinheit oder Tatmehrheit nach § 53 StGB vorliegt, hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß, weil bei Tateinheit nur eine Strafe gebildet wird. Die Abgrenzung, was noch eine Handlung ist, wird von den Gerichten anhand des konkreten Geschehensablaufs vorgenommen und ist häufig streitig.

Häufige Fragen zu § 52 StGB

Was bedeutet Tateinheit?
Tateinheit liegt vor, wenn eine einzige Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Gesetz mehrfach verletzt. In diesem Fall wird nur eine einzige Strafe verhängt.
Nach welchem Gesetz richtet sich die Strafe bei Tateinheit?
Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf jedoch nicht milder sein, als es die anderen verletzten Gesetze zulassen.
Werde ich bei Tateinheit mehrfach bestraft?
Nein. Gerade das verhindert die Tateinheit. Für das einheitliche Geschehen wird nur eine Strafe gebildet, auch wenn mehrere Straftatbestände erfüllt sind.

Änderungsprotokoll zu § 52 StGB

Seit Beginn unserer täglichen Überwachung wurde diese Vorschrift nicht geändert. Änderungen werden hier dauerhaft dokumentiert — auf Wunsch auch per E-Mail.